17 gegen 14 das Duell im Landtag

Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 136/23 Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Bezirksgemeinschaften, Unterricht, Museen, geschlossene Höfe und Agrargemeinschaften, Gewässerschutz und Gewässernutzung, Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, öffentliche Aufträge, Straßenwesen, Gesundheit, Fürsorge, Wohlfahrt, Wohnbau und Nahrungsmittelhygiene (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher).

Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte stattfand (Art. 1 bis 5 wurden vor der Pause behandelt, Art. 6 zum Teil):

Art. 6 Änderung des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5, „Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte an den Änderungsantrag seiner Fraktion, mit der das verpflichtende Kindergartenjahr gestrichen werden solle und wies auf das Recht der Eltern hin, ihre Kinder auch zu Hause zu betreuen, das damit beschnitten werde. LR Achammer stelle sich vor, dass die Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahres im Kiga auf die Schule vorbereitet würden. Er bezweifle, dass das funktioniere – viel eher werde das Problem, dass es bereits heute in den Schulen in Bozen gebe, dass der muttersprachliche Unterricht nicht garantiert werden könne, in die Kindergärten verlagert werden. Er frage sich, ob das sinnvoll sei. In den Stadtgemeinden, wo man heute schon massive Probleme habe, könne der Schuss nach hinten losgehen.
Brigitte Foppa (Grüne) bemerkte, dass der Art. 6 sich aus drei Teilen zusammensetze – zwei davon trügen die Grünen sehr gerne mit. Was allerdings die Thematik der Einschreibungen in die Schulen und der Beratungsgespräche anbelange, sei dies keine organische Lösung für ein gesellschaftliches Problem, das es bereits seit langem gebe – es sei eine Lösung, die für die Kinder nicht gut und nicht nachhaltig sei. Sie beantrage deshalb eine Abstimmung getrennt nach Punkten.
Paul Köllensperger (Team K) sagte, es stelle sich die Frage des verpflichtend / nicht verpflichtend – und was geschehe, wenn die Pflicht nicht eingehalten werde. Es gebe Bozner Schulen, die das mit dem Beratungsgespräch und den Sprachkursen bereits versucht hätten – das habe nichts gebracht. Ebensowenig werde diese Regelung etwas bringen. Sprachkurse am Nachmittag wären stattdessen eine Möglichkeit, ob solche verpflichtend sein könnten, müsse man prüfen. Man müsse jedoch ein System finden, dass so viele Kinder wie möglich – auch solche mit Migrationshintergrund – Schulbildung erhielten und das Recht auf muttersprachlichen Unterricht für Deutsche und Italiener müsse sowieso gegeben sein. Mit dem verpflichtenden Kindergartenjahr sei man einverstanden, es böte sich jedoch zumindest in Bozen an, dass man sie mehrsprachig betreuen.
Wenn sie sich recht erinnere, dann habe es die Versuche mit den Sprachkursen vor einigen Jahren durch eigens eingerichtete Zentren auch schon gegeben, schickte Ulli Mair (Freiheitliche) voraus. Integration werde nicht gelingen, wenn nicht die Elternhäuser eingebunden werden, das hätten die Freiheitlichen bereits vor Jahren gesagt. Man plädiere für Sprachförderklassen – auch bereits vor Schuleintritt. Beim Kindergartenjahr gebe sie dem Abg. Knoll recht, dass es in Bozen dadurch zu massiven Problemen kommen werde, doch das Problem gebe es de facto bereits lange. Die Änderungen bei den Noten gingen auch in Ordnung.
LR Philipp Achammer erklärte, er wolle nochmals auf den Aspekt der Verpflichtung eingehen: Irgendwann müsse man die Leute auch zu etwas zwingen können. Auch die Sprachkurse für Ausländer seien kritisiert worden, doch nun seien sie voll. Man habe diesbezüglich. Wenn die Verpflichtung nicht eingehalten werde, dann müsse die Paritätische Kommission handeln. Nach dem Kindergartenjahr gebe es in deutschen Kindergärten oft die Empfehlung, dass sich eine Einschreibung in die italienische Schule empfehlen würde. Diese Empfehlung werde oft unter den Teppich gekehrt mit der Begründung, es handle sich um Betreuung und nicht um Schule. Mit dem verpflichtenden Kiga-Jahr werde sich das ändern. Das als mögliche Lösung vorgeschlagene mehrsprachige Modell war vom ehemaligen LR Tommasini versuchsweise eingeführt worden, dies habe aber den Druck auf die deutsche Schule nicht verringert. Man schränke die Wahlfreiheit nicht ein, es heiße im Gesetz “unbeschadet des Rechts der Erziehungsverantwortlichen, über die Einschreibung … zu entscheiden”. Außerdem müsse es gegeben sein, dass Eltern ihre Kinder begleiten können.
Alle Änderungsanträge wurden abgelehnt; Art. 6 wurde getrennt nach Absätzen abgestimmt: Absatz 01 wurde mit 26 Ja, 2 Nein und 2 Enthaltungen angenommen, Absatz 02 wurde mit 19 Ja, 5 Nein und 6 Enthaltungen angenommen, Absatz 1 wurde mit 28 Ja und 2 Enthaltungen angenommen, Absatz 2 wurde mit 28 Ja und 1 Enthaltung angenommen

Art. 7 Änderung des Landesgesetzes vom 24. September 2010, Nr. 11, „Die Oberstufe des Bildungssystems des Landes Südtirol“
In einem Änderungsantrag forderte Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit), dass es keine Note unterhalb von “5” mehr gebe, die schlechteste Benotung sei dann die “5”, nicht wie im LGE vorgesehen die “4”. Die Benotung der Schüler betraf auch der Änderungsantrag von Marco Galateo (Fratelli d’Italia), mit dem dieser für die Beibehaltung der Notenskala bis “1” eintrat. Er verstehe, so der Abgeordnete, dass es im Wahljahr praktisch sei, höhere Noten vorzusehen – aber in Italien gelte nach wie vor das Leistungsprinzip und in Südtirol eine andere Notenskala zu haben, als im restlichen Staatsgebiet wäre ein Problem.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) ergänzte, es seien einige in der Aula, die selbst unterrichtet hätten – und jeder, der unterrichtet habe, wisse, dass nicht zu 100 Prozent gerecht bewertet werden könne, bei jeder Bewertung fließe eine gewisse Eigendynamik mit. Es mache aber einen Unterschied, ob Schüler sich bemühen und eine “5” bekommen oder ob ein Schüler bewusst schlecht abschneide.
So schlecht könne das deutsche System nicht sein, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), die Schüler in diesen Ländern seien nicht weniger gescheit als hierzulande. Die Frage sei, ob die Note eine Evaluierung oder eine Strafe sei. Die Schule solle auf die Stärken und Schwächen der Schüler eingehen. Wer eine 1-er-Note erhalten habe, komme nicht mehr heraus – also ein mittelmäßiger Schüler, der eine “1” erhalte, komme nie mehr heraus. Da spiele Willkür mit. Es wäre gut, wenn man hier auf die Schüler und die Lehrer hören würde und bei diesen nachfragen, wie sie sich eine Evaluierung vorstellen.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) erinnerte daran, dass man über das Thema bereits im Gesetzgebungsausschuss ausführlich diskutiert habe. Er sei selbst viele Jahre lang Lehrer gewesen. Für diesen Vorschlag des LR Achammer wolle er ihm ein Kompliment aussprechen, es gebe endlich einen LR, der auf der Seite der Schüler stehe. Eine “1” oder eine “2” erniedrige einen Schüler vor allen Mitschülern. Es gebe Lehrer, die für die Schlussnote den mathematischen Durchschnitt errechnen, und wenn ein Schüler eine “1” bekomme, dann brauche er zwei “10”, um seinen Durchschnitt wieder auf ein positives Niveau zu bringen. Das sei der Tod der Bildung. Die Bewertung solle ein Anreiz zur Verbesserung und kein Schlag auf den Kopf sein. Die Bewertung wäre die Möglichkeit, die Schule zu reformieren. Er habe nie Noten unterhalb von “4” vergeben, den schon “4” sei sehr schlecht.
Er sei weder vom Kollegen Knoll noch vom Kollegen Dello Sbarba überzeugt worden, dass eine Begrenzung des Notensystems auf “4” oder “5” sinnvoll sei, Marco Galateo (Fratelli d’Italia). Auch er habe eine “2” in Rechtskunde bekommen und habe sich dann für ein Rechtsstudium entschieden. Man wolle maximal eine “4” geben, aber Kinder ausschließen, die die Sprache nicht beherrschten, die Lehrer der beiden Systeme im Land seien unterschiedlich eingestellt, man am Ende von 13 Jahren Schule bestehe man die Zweisprachigkeitsprüfung nicht – all dies sei widersprüchlich.
Er habe den Eindruck, dass in dieser Debatte sehr viel Vergangenheitsbewältigung gegeben habe, schickte LR Philipp Achammer vorausDie Bewertung sollte eine qualifizierte Rückmeldung sein. Was sei die qualifizierte Rückmeldung einer “1”? Die Frage, ob Schüler befragt worden seien, könne er beantworten mit, dass es sich hier um eine Initiative der Schüler handle. Auch die Diskussion, ob man die Kinder und Jugendlichen in Watte packen würde, könne er verstehen, wenn man alle negativen Bewertungen abschaffe – aber man behalte zwei negative Bewertungen bei.
Die zwei Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt; Art. 7 wurde mit 30 Ja und 1 Nein angenommen.

Art. 8 Änderung des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12, „Autonomie der Schulen“
Ein Änderungsantrag von Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit), mit dem der Artikel gestrichen werden sollte (wegen des Begriffs “Schulversuch”), wurde mehrheitlich abgelehnt. Art. 8 wurde mit 28 Ja und 2 Nein genehmigt.

Art. 9 Änderung des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996, Nr. 24, „Landesschulrat und Bestimmungen zur Aufnahme des Lehrpersonals“
Mit einem Änderungsantrag schlug LR Giuliano Vettorato das Einfügen von zwei Absätzen vor, die sich mit den Schulführungskräften befassen.
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) machte deutlich, dass es sich um Anpassungen an die nationalen Rechtsvorschriften handele, die eine weitere Demütigung für die prekär Beschäftigten im italienischen Schulsystem im Land darstellten. Wenn die italienischen Vorschriften ungünstiger seien, würden Anpassungen vorgenommen, wenn sie günstiger wären, nicht. Für deutsche und ladinische Lehrer gebe es keine selektive Prüfung.
Marco Galateo (Fratelli d’Italia) erklärte, man wolle die Schüler nicht demütigen, aber man könne sie dann von einer Schule zur anderen schicken – auf der anderen Seite könne man die italienischen Lehrkräfte demütigen. Die italienischen Lehrkräfte müssen einen Wettbewerb machen, im Gegensatz zu ihren deutschen und ladinischen Kollegen, die Kurse machen müssten.
Er habe hier Anschuldigungen gehört, bemerkte LR Giuliano Vettorato fragte, wie viele Ladiner es in Kalabrien gebe? Oder Deutschsprachige in Catanzaro? Seit er Landesrat geworden sei, seien 190 Lehrer eingestellt worden. Man habe versucht, die im Land prekär beschäftigten Lehrer mittels eines Auswahlverfahrens einzustellen. Diejenigen, die das Auswahlverfahren nicht gewonnen hatten, aber dafür in Frage kamen, könnten befristete Verträge erhalten. Wenn er einen außerordentlichen Qualifikationswettbewerb durchgeführt hätte, hätte er ihn für ganz Italien öffnen müssen. Er habe seine Leute schützen wollen? Habe er etwas falsch gemacht?
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) stellte klar, er habe sich auf die deutschsprachigen Lehrer bezogen, die die Befähigung mit 12-bis erhalten hätten und nun in anderen italienischen Städten unterrichteten. Bei der Befähigung gebe es die Diskriminierung, nicht anderswo.
Der Änderungsantrag des LR Vettorato wurde mit 16 Ja, 7 Nein und 6 Enthaltungen angenommen, Art. 9 wurde mit 16 Ja, 2 Nein und 11 Enthaltungen angenommen.

Art. 11 Änderung des Landesgesetzes vom 28. November 2001, Nr. 17, „Höfegesetz“
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) stellte einen Änderungsantrag von Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) vor, mit dem dieser einen Absatz zur “Veräußerung eines geschlossenen Hofes” in den LGE einfügen wollte. Dies, um den Verkauf von geschlossenen Höfen an Nicht-Landwirte zu regeln.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt; Art. 11 wurde mit 16 Ja und 13 Enthaltungen angenommen.

Art. 15 Änderung des Landesgesetzes vom 16. März 2018, Nr. 4, „Nationalpark Stilfserjoch“
Mit einem Änderungsantrag von LR Maria Hochgruber Kuenzer soll die operative Tätigkeit der Verwaltung im Einklang mit den Schutzbestimmungen des Nationalparks ermöglicht werden. Dazu brauche es einen Übergangsplan.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sagte, es benötige hier eine ausführlichere Erklärung – man habe darüber bereits im Ausschuss gesprochen. Das Gesetz sehe vor, dass die beiden Provinzen und die Region einen Plan und ein Regelwerk ausarbeiten. In einem Abkommen zwischen ihren, der Lombardei und dem Ministerium sei wiederum vorgesehen, dass jede Behörde ihren eigenen Plan haben könne, aber mit einer einheitlichen Dimension in Bezug auf den Park. Es gehe darum, eine Einheit beizubehalten. Der Nationalpark sei ein einheitliches Ökosystem, das mit gemeinsamen Kriterien schützenswert sei – auch wenn die Verwaltungen auf unterschiedliche Ebenen aufgeteilt seien. Der von der Provinz als Vorschlag angenommene Plan war im Ministerium wegen verschiedener Diskussionspunkte ins Stocken geraten, dann kam die Entscheidung des Staatsrats, der die in den Plan aufgenommenen Ortler-Ronda ablehnte. Nun seien die Umweltschutzverbände sehr besorgt, dass aufgrund des vorliegenden LGE eine Genehmigung dieser Anlagen kommen werde, obwohl sie vom Staatsrat abgelehnt worden seien. Im Ausschuss habe er bereits gesagt, dass er der Meinung sei, dass für die geschützten Zonen bis zur Genehmigung des Parkplans höhere Schutzkriterien gelten müssten.
Man finde die Ergänzungen gut und werde diesen zustimmen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) erkundigte sich, ob die Kritiken rund um die Ortler-Ronda zuträfen.
Franz Locher (SVP) erinnerte an das geflügelte Wort: “Wer nützt, der schützt”. Man wisse, wie langsam die Mühlen mahlen. Es gehe hier darum, Anpassungen machen zu können.
LH Arno Kompatscher unterstrich, dass das Urteil, das das Genehmigungsverfahren annulliert habe, mit dieser Thematik nichts zu tun habe – und werde mit diesem Omnibusgesetz nichts zu tun. Es gehe darum, dass es eine Möglichkeit brauche, damit überhaupt etwas ermöglicht werde.
Der Änderungsantrag von LR Hochgruber Kuenzer wurde mehrheitlich angenommen. Riccardo Dello Sbarba (Grüne) stellte klar, man habe für den Änderungsantrag gestimmt, beim Rest des Gesetzes werde man sich indes enthalten. Art. 15 wurde mit 17 Ja und 13 Enthaltungen angenommen.

Art. 16 Änderung des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, „Forstgesetz“
Ein Änderungsantrag von Marco Galateo (Fratelli d’Italia) wurde mehrheitlich abgelehnt. Art. 16 wurde mit 29 Ja und 2 Enthaltungen angenommen.

Art. 17 Änderung des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14, „Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung“
Franz Locher (SVP) präsentierte einen Änderungsantrag von Josef Noggler (SVP) sowie einen weiteren von ihm selbst, Noggler und Manfred Vallazza (SVP), in einem ging es um die Ermöglichung der Zusammenlegung von Revieren, um gemeinsam einen Jagdaufseher zu beauftragen, in einem um die Schäden durch Schalenwild.
Beide Änderungsanträge wurden mehrheitlich angenommen; Art. 17 wurde mit 28 Ja und 2 Enthaltungen angenommen.

Art. 17-bis Änderung des Landesgesetzes vom 13. Februar 2023, Nr. 3, „Schutz der aquatischen Lebensräume und nachhaltige Fischerei“
Alex Ploner (Team K) legte einen Änderungsantrag vor, in dem es um eine sprachliche Präzisierung ging; dieser wurde mit 31 Ja angenommen. Art. 17-bis wurde mit 29 Ja und 2 Enthaltungen angenommen.

Art. 18 Änderung des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2011, Nr. 15, „Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2012 und für den Dreijahreszeitraum 2012-2014 (Finanzgesetz 2012)“
Marco Galateo (Fratelli d’Italia) erkundigte sich, warum man diesen Artikel nicht im eigenen Gesetz integriert habe. LH Arno Kompatscher antwortete, dies sei aus Zeitgründen nicht mehr möglich gewesen.
Art. 18 wurde mit 29 Ja und 2 Enthaltungen angenommen.

Art. 19 Änderung des Landesgesetzes vom 22. November 1988, Nr. 50, „Verfügungen zur Klassifizierung und Erhaltung des ländlichen Straßennetzes“
Paul Köllensperger (Team K) legte zu den Absätzen 3 und 4 Streichungsanträge vor, um den alten Zustand beizubehalten.
LR Arnold Schuler erklärte, als er LR geworden sei, seien über 800 unbearbeitete Anträge angestaut gewesen. Man habe inzwischen fast alle abgearbeitet und in 10 Jahren mehr als 300 Millionen an Beiträgen für das ländliche Wegenetz sowie die Trinkwasserversorgung ausgegeben. Wenn nun aus der Muss-, eine Kann-Bestimmung werde, sei das verkraftbar.
Die Änderungsanträge des Abg. Köllensperger wurden mehrheitlich abgelehnt; Art. 19 wurde mit 19 Ja, 4 Nein und 8 Enthaltungen angenommen.

Art. 21-bis Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“
Mit einem Änderungsantrag schlug Franz Locher (SVP) eine sprachliche Anpassung vor, die angenommen wurde. Art. 21-bis wurde mit 19 Ja und 12 Enthaltungen angenommen.

Art. 22 Änderung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1999, Nr. 10, „Dringende Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft“
Ein Änderungsantrag von Marco Galateo (Fratelli d’Italia) befasste sich mit den Hausschlachtungen, bei denen den “Tieren keine zusätzlichen Leiden” zugefügt werden – dies im Hinblick auf religiöse bzw. rituelle Schlachtungen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) führte aus, dass rituelle Schlachtungen im Schlachthof erfolgen müssen. Bei den rituellen Schlachtungen gehe es insbesondere auch um die Kontrollen. Hausschlachtungen seien in Südtirol eine Tradition, von der er hoffe, dass sie weitergeführt würden. Für Tiere bedeute Transport Stress, deshalb schlage die Förderung sogenannter mobiler Schlachtboxen vor, dies zur Förderung des hofnahen Schlachtens.
Er sei ebenso der Meinung, dass mobile Schlachtboxen die “humanste” Methode des Schlachtens seien, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Er stelle sich die Frage, “ob wir überhaupt rituelle Schlachtungen wollen”. Er sage: Rituelle Schlachtungen hätten in Südtirol nichts verloren – diese hätten weder etwas mit unserer Kultur noch mit Tierwohl zu tun.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) wies darauf hin, dass man sich nicht auf den Begriff “rituell” versteifen solle. Es gehe viel eher um die Methode, um “betäubt” oder “nicht betäubt” und auch bei rituellen Schlachtungen werde betäubt und bei traditionellen mitunter nicht.
Marco Galateo (Fratelli d’Italia) stellte klar, dass er im Änderungsantrag nicht von religiösen oder rituellen Schlachtungen spreche, sondern davon, dass den Tieren kein zusätzliches Leiden zugefügt werden dürfe. Im Begleitbericht aber nehme er Bezug auf die religiösen Schlachtungen. Mit dem Text werde also ein zusätzliches Schutzkriterium vorgeschlagen.
Man regle hier nicht das sogenannte Schächten, sondern es gehe um Bestimmungen zu den Hausschlachtungen, so LR Arnold Schuler. Die Tiere müssten betäubt werden, bevor sie getötet würden. Die Kontrollen müssten durch Amts- und Betriebstierärzte durchgeführt werden. Hausschlachtungen seien eine Nische, die hofnahe Schlachtung sei förderwürdig.
Der Änderungsantrag des Abg. Galateo wurde mehrheitlich abgelehnt; Art. 22 wurde mit 24 Ja und 7 Enthaltungen angenommen.

Es gab keine Stimmabgabeerklärungen. In der Schlussabstimmung wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 136/23 mit 17 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt

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