Montag und Dienstag werden die Landesgesetzentwürfe zu Abbau von mineralischen Rohstoffen und Vergabe von Wasserkonzessionen behandelt; ab Mittwoch Rechnungslegung 2022 und Nachtragshaushalt 2023Der Landtag tritt, nach außerordentlicher Einberufung, am kommenden Montag (24. Juli 2023) und Dienstag (25. Juli) zusammen – jeweils von 10 bis 13 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr bzw. bis zum Abschluss der Arbeiten, sofern erforderlich. An diesen beiden Tagen werden der Landesgesetzentwurf Nr. 134/23Bestimmungen über den Abbau von mineralischen Rohstoffen (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates für deutsche Bildung und Kultur, Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen, Arbeit und Integration Philipp Achammer) sowie der Landesgesetzentwurf Nr. 144/23Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates für italienische Bildung und Kultur, Energie und Umwelt Giuliano Vettorato) behandelt.Von Mittwoch bis Freitag (26. bis 28. Juli), mit denselben Uhrzeiten wie am Montag und Dienstag, findet dann die im Sitzungskalender vorgesehene Landtags-Session statt. Auf der Tagesordnung stehen der Beschlussvorschlag zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Autonomen Provinz Bozen (WFDL) 2024-2026 sowie drei Gesetzentwürfe, die alle von der Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher eingebracht wurden und sich mit der Rechnungslegung 2022 des Landes und dem Nachtragshaushalt 2023 befassen. Es sind dies:
- der LGE Nr. 139/23 „Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2022“,
- der LGE Nr. 145/23 „Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2023 und für den Dreijahreszeitraum 2023-2026“ und
- der LGE Nr. 147/23 „Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2022“.