Schlag ins Gesicht eines Südtiroler Politikers.270.000 Euro muss er nun Blechen.

Seine Verurteilung macht Ihm nicht mehr heiss.Er hat sein Leben gehabt und dem Volk ist es mittlerweile egal,welche Urteile die Gerichte fällen. Die Gerichtsbarkeit ob in Südtirol oder anderswo haben sowieso bewiesen, wie viele Justizfehler begangen wurden und werden und dass im Gericht bestimmte Personen sitzen ,welche glauben das Leben der Menschen beeinflussen zu können.Scheiss der Hund drauf,kann man salopp sagen.

Für seinen Anwalt Gerhard Brandstätter ist “das Urteil inakzeptabel und unverständlich, weil der Schaden für das Land absolut nicht bewiesen ist und wir deshalb Berufung einlegen werden”.
Die Staatsanwaltschaft des Rechnungshofes hatte im April letzten Jahres 300.000 Euro Schadenersatz für einen angeblichen Imageschaden für die Gemeinde gefordert. Der Schaden ergäbe sich aus der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung des ehemaligen Südtiroler Landeshauptmanns zu 2 Jahren und 6 Monaten wegen Veruntreuung im Verfahren über die unzulässige Verwendung vorbehaltener Mittel.
Durnwalder war in der Vergangenheit bereits von Rechnungsprüfern in verschiedenen Strängen zu mehreren hundert Euro Schadenersatz für die Verwaltung seiner Repräsentationsgelder und für zwischen 2010 und 2014 erlassene Erlasse, mit denen die Jagd auf geschützte Wildtierarten genehmigt wurde, verurteilt worden.”Es ist begründet anzunehmen, dass ein derartiges zweckentfremdendes/zerstörerisches Verhalten mit öffentlichen Geldern (das bereits abstrakt dem sozialen Gewissen zuwiderläuft) konkret einen sehr schwerwiegenden Schadenswert für das Image der Provinz in den Augen der Bürger-Steuerzahler angenommen hat, da es wiederholt von der Person an der Spitze der wichtigsten Gebietskörperschaft durchgeführt wurde und folglich geeignet ist, einen beunruhigenden und weit verbreiteten Eindruck von Undurchsichtigkeit, Willkür und Privilegien zu erwecken. Mit dieser inhaltlichen Begründung haben die Richter des Bozner Rechnungshofs den ehemaligen Präsidenten der Landesregierung, Luis Durnwalder, zur Zahlung von 270.000 Euro als Entschädigung für einen Imageschaden verurteilt, der ihrer Meinung nach in der Justizaffäre um die reservierten Mittel entstanden ist. Nach Ansicht des Gerichts war es in dem Verfahren zu einer “imposanten Diffusität und damit zu einem schweren Imageschaden für die Autonome Provinz Bozen” gekommen.

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