Eine Bozner Richterin für die strafrechtlichen Vorerhebungen ließ sich 2021 in ihrer Funktion
als damalige Landesgerichtspräsidentin während ihrer Covid-19-„Impfung“ ablichten und
hat zugelassen, dass das entsprechende Foto von den Südtiroler Medien mit dem
Kommentar veröffentlicht wurde „Bekannte Südtiroler gehen bei der Corona-Impfung
mit gutem Beispiel voran …am Mittwoch war Elsa Vesco, Präsidentin des Bozner
Landesgerichts, an der Reihe. Im Impfzentrum in der Bozner Messehalle erhielt sie die
erste Dosis von BioNTech/Pfizer…
Wir fragen uns, wie eine Richterin – damals Gerichtspräsidentin – ihre Objektivität in Bezug
auf den ihr als Richterin für die strafrechtlichen Vorerhebungen unterbreiteten Sachverhalt
zur Covid-19-„Impfpflicht“ von Ärzten bewahren konnte, nachdem sie sich de facto als
Testimonial für die Covid-19-Impfkampagne (unter dem Motto „sicher“ und
„wirksam“ – Pflicht zur Solidarietät mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen) medial
instrumentalisieren lies.
Wir wissen, dass in Südtirol Richter, die ihre kritische Meinung zur Covid-19-Impfung (solche
Richter gibt es nämlich!) privat zum Ausdruck gebracht haben, von der Beteiligung an der
Entscheidungsfindung zu Covid-19-Fällen „befreit“ werden. So geschehen am
Oberlandesgericht von Bozen in von mir betreuten Fällen. D.h. Richter, mit einer kritischen
Meinung zur Covid-19-„Impfung“ werden in Südtirol vorab „ausgefiltert“! Ich denke, auch das
sollte die Bevölkerung wissen!
Währenddessen entscheidet am Landesgericht Bozen eine Richterin in Verfahren, in
denen es dann nicht einmal die Möglichkeit einer effektiven Anfechtung der
Entscheidung gibt (Archivierungsverfügungen der Richter für strafrechtliche
Vorerhebungen sind grundsätzlich innerstaatlich nicht mehr anfechtbar, es sei denn es
liegen gröbste verfahrensrechtliche Verletzungen vor) über den Einspruch von
suspendierten Ärzten gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft,
obwohl diese Richterin zur öffentlichen Propaganda, sprich Meinungsbildung, in
Bezug auf die Covid-19-„Impfung“ ohne Zweifel beigetragen hat.
Ein Hauptprinzip des sog. „gerechten Prozesses“ (Art. 6 Europäische
Menschenrechtskonvention, Art. 111 Verfassung der Italienischen Republik) besteht darin,
dass ein Richter nicht nur in Bezug auf die Prozessparteien, sondern auch in Bezug
auf den Sachverhalt (Tatbestand) über den er/sie zu entscheiden hat, unparteiisch
sein muss!
Nun haben in der Covid-19-Zeit alle Richter und Staatsanwälte, so wie alle Bürger, sich
notwendigerweise eine persönliche Meinung zur Covid-19-„Impfung“ bilden müssen. Doch
eines ist es, im rein privaten Rahmen und persönlich eine Meinung zu haben, und etwas
anderes ist es, diese Meinung in eine mediale Propaganda miteinfließen zu lassen, indem
man sich als Landesgerichtspräsidentin zum Testimonial der Covid-19-„Impf“-Propaganda
machen hat lassen (… mit gutem Beispiel vorangehen …).
Damit hatte und hat diese Richterin nicht mehr die Voraussetzungen „unparteiisch“
(wie vom Gesetz gefordert) über Covid-19-„Impfpflicht“-Fälle zu entscheiden, wo es
u.a., um die fehlende Wirksamkeit der Unterbrechung der Infektionskette und die
Gefährlichkeit dieser Substanzen geht. Sie hatte ja mit Foto in den Südtiroler MainstreamMedien als Vorzeigebeispiel eines „verantwortungsvollen Bürgers“ für die institutionelle
Propaganda zur Verfügung gestanden, in der den Menschen nachweislich entgegen
jeglicher Evidenz erklärt wurde, sie müssten sich impfen, um die vulnerablen
Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Wie in allen Verfahren, habe ich auch in den von der ehemaligen Landesgerichtspräsidentin
nunmehr als Richterin der strafrechtlichen Vorerhebungen betreuten Verfahren darauf
hingewiesen, dass Richter, die sich als Testimonials der „Impfkampagne“ verwenden haben
lassen, nicht die vom Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 47 Charta der
Grundrechte und Grundfreiheiten der Europäischen Union und Art. 111 Verfassung
vorgesehene notwendige „Unparteilichkeit“ garantieren.
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Trotz meiner Aufforderung. sich für den Fall der persönlichen Involvierung in die öffentliche
Meinungsbildung über die Covid-19-„Impfung“ der Entscheidung in den beiden Fällen zu
enthalten, hat die Richterin es nicht für notwendig erachtet, den Fall abzugeben.
Die Richterin hat es – darüber hinaus – ohne jegliche Begründung – unterlassen, die
Einholung von entscheidendem Beweismaterial anzuordnen und hat sich hinter
Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und Staatsrates verschanzt, die zu
wesentlichen in den Strafanzeigen vorgebrachten Aspekten (wie z.B. der systematischen
Verletzung der ärztlichen Verschreibungspflicht der sog. Covide-19-„Impfstoffe“, der
systematischen Vertuschung der Unwirksamkeit und Gefährlichkeit der sog. Covid19-„Impfstoffe durch die italienische Arzneimittelbehörde, durch das italienische
Gesundheitsministerium und den lokalen Sanitätsbehörden – auch durch den
Südtiroler Sanitätsbetrieb!) in keinster Weise Stellung bezogen haben.
Dazu hatten wir umfangreichste Anträge gestellt
https://drive.google.com/file/d/1TdVEp8i6jPq6C4panPmDeAdgwolGfu3E/view?usp=drives
dk
In den beiden von der Bozner Richterin entschiedenen Verfahren ging es u.a. darum, dass
seit 27. Dezember 2020 auch in Südtirol die Covid-19-„Impfungen“ ohne die von der
Europäischen Arzneimittelbehörde und der Europäischen Kommission in den
Zulassungsbeschlüssen als Bedingung für die Anwendung dieser Substanzen
geforderte ärztlichen Verschreibung injiziert werden. Es ging auch darum, dass die
Covid-19-„Impfung“ dem Sanitätspersonal laut Gesetz (D.L. 44/2021) verpflichtend auferlegt
wurde, um angeblich die Infektion mit dem Virus zu verhindern, und damit vulnerable
Patienten zu schützen.
Wir haben mit offiziellen institutionellen Dokumenten der EMA nachgewiesen, dass die sog.
Covid-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Infektion zugelassen wurden
(weil sie diese Wirkung nicht haben!) sowie selbst für die Verhinderung von schweren
Covid-19-Fällen der EMA statistisch relevante Beweise fehlten und fehlen wie sie
selbst in dem offiziellen Bewertungsbericht der Covid-19-„Impfstoffe“ erklärt (siehe
Assessment-Report EMA S. 97 zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech
https://drive.google.com/file/d/1Ezc_Rbcv8srXfSBTmeROoLOYYSG6fqz-
/view?usp=drivesdk
und wir haben mit offizieller Dokumentation der Produzenten (Risk-Management-Plan),
hier derjenige von Pfizer/BioNTech zur Substanz Comirnaty
https://drive.google.com/file/d/11zI7lUkb6XYUb3wNnqMjXZllwOk_ksGx/view
sowie den Daten der offiziell von der EMA in ihrer Datenbank EudraVigilanz
ausgewiesenen auch schwersten Nebenwirkungsfälle (inklusive Tod) nachgewiesen
(https://drive.google.com/file/d/1_XGpppS82kHQ3nfRROEB3TVO3kU8SSrp/view?usp=dri
vesdk), dass diese Substanzen nicht sicher sind, sondern ganz offensichtlich seit 2021 zu
statistisch eindeutig belegbaren Übersterblichkeit gerade in den Ländern mit höchster
Durchimpfungsrate führen!
https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/w/ddn-20230714-2?
Zu Italien fehlen, bezeichnenderweise in der Statistischen Datenbank der EU die Daten.
Wohl weil gerade Italien ein desaströses Bild abgibt, wie die tagtäglich stattfindenden
plötzlichen Tode jüngster Menschen unaufhaltsam beweisen!
Wir hatten u.a. beantragt, die durch die im Mediaset-TV-Kanal Rete-4 wöchentlich laufende
Sendung „Fuori dal Coro “ (Mario Giordano) im Frühjahr bekannt gewordenen AIFA-internen
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Dokumente einzuholen, aus denen vermutlich u.a. hervorgeht, dass auch der Südtiroler
Sanitätsbetrieb und die für die Südtiroler Sanität auch politisch Verantwortlichen an
der Vertuschungsaktion bezüglich Unwirksamkeit und Gefährlichkeit der Substanzen
mitgewirkt haben. Der Redaktion von Fuori dal Coro wurden von nicht mehr zum
Schweigen bereite AIFA-Mitarbeiter, Dokumente zugespielt, aus denen hervorgeht, dass
die italienische Arzneimittelbehörde und das italienische Gesundheitsministerium, sowie die
lokalen Sanitätsbehörden und politisch für die Sanität Verantwortlichen von Anfang an
wussten, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ keinerlei Schutzwirkung gegen die Infektion
haben, „Geimpfte“ schwer erkranken sowie auch schwerste (bis hin zum Tode)
Nebenwirkungen erleiden können. Doch weder die Bozener Staatsanwaltschaft, noch die
Richterin für die strafrechtlichen Vorerhebungen am Bozener Landesgericht haben es, trotz
expliziter Beantragung,
https://drive.google.com/file/d/1TdVEp8i6jPq6C4panPmDeAdgwolGfu3E/view?usp=drives
dk
für notwendig erachtet, diese öffentlich bekannt gewordenen Beweismittel für eine
rechtskonforme Beurteilung der von suspendierten Südtiroler Ärzten eingereichten
Strafanzeige, einzuholen.
In einem Strafverfahren muss die Beweisaufnahme über die sog. materielle Wahrheit
stattfinden! Stattdessen hat sich die Richterin hinter den verfassungswidrigen,
Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und des Staatsrates verschanzt, deren
Grundlage nicht die offizielle institutionelle Dokumentation der EMA und Hersteller war, die
der Bozener Gerichtsbarkeit vorgelegt wurde! Außerdem beziehen sich die Entscheidungen
des Staatsrates und des Verfassungsgerichtshofes nicht auf die Verletzung der ärztlichen
Verschreibungspflicht! Über die niemals entschieden wurde!
Da man offensichtlich keine Argumente gegen den Inhalt offizieller institutioneller
Dokumente hat, maßen sich Richter (mit wenigen Ausnahmen!) grob verfassungswidrig eine
gesetzgeberische Funktion an! Eine Impfpflicht, an die der Verlust der Berechtigung der
Berufsausübung und damit die wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenz in
brutalster Verletzung der Menschenwürde gekoppelt wurde, kann nicht extensiv, über
den Gesetzeswortlaut hinaus, vom Gericht interpretiert werden! Vom Gesetzgeber
auferlegte Pflichten dürfen niemals extensiv ausgelegt werden. Das gehört eigentlich zu den
rudimentärsten Grundkenntnissen eines Jurastudenten.
Der Richterin (und der Staatsanwaltschaft) wurden sämtliche offiziellen Dokumente der
EMA und der Hersteller vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass die sog. Covid-19-
Impfstoffe niemals auf deren Sicherheit und Wirksamkeit klinisch getestet wurden.
Diesbezüglich behängen derzeit auch zwei Verfahren am Europäischen Gericht (T-108/23
und T-109/23, deren Inhalt der Richterin ebenso bekannt ist:
https://drive.google.com/file/d/1pEQ0hy5nadQhKC-odpQQ2XIPnKRh4bX/view?usp=drivesdk
https://drive.google.com/file/d/15RL7JCFplNIKAd8EGehIKAsvC3Xfk6A/view?usp=drivesdk
Die sog. Covid-19-Impfstoffe wurden von der Europäischen Kommission zentral für alle
Mitgliedsstaaten unter der zwingenden Voraussetzung einer ärztlichen Verschreibung
(als Bedingung für die Anwendung auf den Menschen) zugelassen! Denn Art. 71 des
Europäischen Arzneimittelkodexes (Richtlinie 2001/83/EG des Parlaments und des
Rates) sieht die ärztliche Verschreibungspflicht als unabdingbare Voraussetzung für
die Zulassung von Medikamenten vor, deren Wirkung und/oder Nebenwirkung noch
genauer erforscht werden müssen, was im Falle der Covid-19-„Injektionen“ auch aus den
Zulassungsbedingungen hervorgeht!
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https://drive.google.com/file/d/1DzqZw1w8_l9MnVB6fAng6JV6z2PCRfD/view?usp=drivesdk
Diese ärztliche Verschreibungspflicht wurde auch von der AIFA in ihren
Umsetzungsbeschlüssen zwingenderweise aufgenommen, aber leider nicht in der
Umsetzung kontrolliert! Denn die Verantwortung für die Spritzung einer experimentellen
gentechnischen Substanz, für welche niemals die Wirksamkeit und Sicherheit klinisch
nachgewiesen wurde, hätte wohl kaum ein Arzt übernommen.
Laut der Bozener Richterin wäre diese von den Arzneimittelbehörden als notwendige
Voraussetzung für die Anwendung der Substanzen vorgesehene ärztliche
Verschreibungspflicht durch die gesetzliche „Impfpflicht“-Pflicht außer Kraft gesetzt worden!
Offensichtlich hat man bei Gericht komplett den rechtlichen Kompass verloren und
argumentiert ganz offen autoritär. Denn nichts anderes bedeutet es, wenn man in einer
richterlichen Entscheidung erklärt, dass der Staat durch eine, darüber hinaus entgegen
jeglicher wissenschaftlichen Evidenz in Bezug auf Wirksamkeit und Sicherheit, eingeführte
„Impfpflicht“, die von der zuständigen Arzneimittelbehörde, auf der Basis des zwingenden
Arzneimittelrechts als notwendige Bedingung (zum Schutze von Leben und Gesundheit des
„Impflings“) vorgesehene ärztliche Verschreibungspflicht, außer Kraft setzen könne.
Das ist Menschenrechtsbeugung in absoluter Form und zeigt einmal mehr, was in diesen
vergangenen dreieinhalb Jahren aus unserer Justiz geworden ist! Eine Exekutionsstelle
autoritärer Maßnahmen, die – abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen – keinerlei
Beweisaufnahme mehr zulässt und rudimentärste Rechtsprinzipien verletzt, ja ins
exakte Gegenteil verkehrt!
Eine ärztliche Verschreibungsplicht ist u.a. dann laut EU-Arzneimittelrecht vorgesehen,
wenn es sich um ein neues Arzneimittel handelt, für welches noch wichtige Informationen
fehlen! Deshalb muss ein Arzt (laut Art. 13 Deontologiekodex der Ärzte) eine auf den
einzelnen Patienten/“Impfling“ bezogene Bewertung der Sinnhaftigkeit des Einsatzes des
Medikaments (aufgrund der effektiven Natur des Arzneimittels – im konkreten Fall sprechen
wir von gentechnikbasierten Substanzen und nicht konventionellen Impfstoffen! –
Wirksamkeit und Sicherheit und Notwendigkeit) vornehmen und darüber hinaus den
Patienten/“Impfling“ korrekt und vollständig informieren, damit überhaupt eine freie
Zustimmung zur Behandlung möglich ist!
Die Europäische Arzneimittelbehörde hat die ärztliche Verschreibungspflicht als notwendige
Bedingung für die Anwendung der Covid-19-Impfstoffe“ in Anlage II Lit. B) der
Zulassungsbeschlüsse laut EU-Arzneimittelrecht vorsehen müssen, weil es sich bei den
sog. Covid-19-„Impfstoffen“ um ein „neue“ Arzneimittel handelt, und daher wichtige
Informationen noch fehlen!
Gerade diese Notwendigkeit der ärztlichen Verschreibung der Covid-19-„Impfung“ für
deren rechtmäßige Anwendung auf den Menschen, hat die Rechtmäßigkeit einer
generellen bzw. auf eine ganze Berufskategorie bezogene „Impfpflicht“ von
vornherein ausgeschlossen!
Aber die sich meist nur mehr als Vollstreckerin autoritärer menschenverachtender
Maßnahmen gebärdende Justiz verdreht rudimentärste Rechtsprinzipien. Es kann
keine generelle Pflicht zur Anwendung eines Arzneimittels geben, wenn aufgrund der
von den Zulassungsbedingungen geforderten ärztlichen Verschreibung, ein Arzt
einzelfallbezogen – ohne Konditionierung durch die Politik, allein seinem ärztlichen
Wissen und Gewissen verpflichtet – beurteilen muss, ob der Einsatz des Arzneimittels
auf die betreffende Person sinnvoll und verantwortbar ist!
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Es war deshalb nicht der Einzelne der nachweisen musste, in die vom italienischen
Gesundheitsministerium aufgrund einer autoritären menschenverachtenden politischen
Entscheidung alle Bürger „durchzuspiken“ (inklusive der Schwangeren und Kinder) aufs
restriktivste (damit ja niemand befreit werden konnte) vorgesehenen „Befreiungs-Fälle zu
fallen, sondern ein Arzt hätte – laut dem übergeordneten EU-Arzneimittelrecht und den
Zulassungsbestimmungen – eigenverantwortlich für jeden einzelnen Fall beurteilen müssen,
ob die Covid-19-Injektion ratsam war oder nicht. Dies, u.a. auch deshalb, weil – wie aus
dem Beipackzettel dieser experimentellen Substanzen (siehe behängende
Nichtigkeitsklagen am EU-Gericht oben) selbst hervorgeht – keinerlei Studien zum
Ausschluss der Gentoxizität, Karzinogenität und Mutagenität (sprich Änderung der
DNA) gemacht wurden, und mittlerweile die Fälle von Turbokrebs in all den Ländern
mit hoher Durchimpfungsrate durch die Decke schießen und das Risiko einer
Herzmuskelentzündung (Myokarditis), die immer zu bleibenden irreversiblen
Schäden führt und laut Wissensstand der Kardiologie zur Verkürzung der Lebenszeit
(Herzmuskel- und Gehirnvernarbungen heilen nie aus!), in den Beipackzettel der
mRNA-Substanzen aufgenommen werden mussten!
Der Bozener Staatsanwaltschaft wurden diese groben Rechtsverletzungen, die auch in
Südtirol zu Tod und schwerster Behinderung geführt haben (es gibt auch in Südtirol Ärzte
mit bereits anerkanntem schwersten irreversiblen „Covid-19-„Impfschäden“, Fälle die
totgeschwiegen werden!) offensichtlich völlig egal, denn es wurde de facto keinerlei
Ermittlung zu den angezeigten schwersten Menschenrechtsverletzungen
aufgenommen, wie aus dem strafrechtlichen Ermittlungsregister klar hervorgeht, und über
unseren Einspruch gegen den skandalösen Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft hat
nun eine Richterin, die sich als Testimonial für die Covid-19-„Impfung“ instrumentalisieren
lies, entschieden.
Richter und Staatsanwälte sollten Garanten der Menschenrechte und nicht
Exekutoren eines autoritären die Bürger zu Labortieren von big-pharma
reduzierenden Unrechtsstaates sein!
Die sich international nicht mehr aufhaltende Wahrheit wird auch die Südtiroler Justiz
einholen, und Entscheidungen wie jene der Bozener Richterin und ehemaligen
Landesgerichtspräsidentin, werden historische Dokumente eines autoritären
Unrechtsstaates sein