Stallbelüftungen, Fütterungssysteme: Neue förderfähige Maschinen

Die Landesregierung hat am 30. Dezember auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher die Richtlinien für die Förderung von Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen geändert. Bisher gab es zwei Kategorien für Maschinen: Innenmechanisierung und Außenmechanisierung. Walcher schlug vor, diese Kategorien zu erweitern, um die Förderungen besser an die Bedürfnisse der Bäuerinnen und Bauern anzupassen und auf die sich ändernden Bedingungen in der Landwirtschaft zu reagieren.

Die fünf neuen Kategorien sind Stalltechnik, Stadeltechnik, Mähmaschinen samt Zusatzgeräten für die Heuernte, Traktoren und Aufbauheulader sowie überbetriebliche Maschinen. „Die Erweiterung der Kategorien und die damit zusammenhängende neue Zuordnung der Maschinen war notwendig, damit die Punktevergabe für die jährliche Rangordnung differenzierter erfolgen kann“, erklärt Landesrat Walcher: „Im Sinne der prioritären Unterstützung der Milchwirtschaft erhalten Maschinen für die Stalltechnik gefolgt von der Stadeltechnik künftig am meisten Punkte.“ Als neue förderfähige Maschinen werden eingeführt: Fütterungssysteme, Stallbelüftungen und Heunetze.

„Die Mindestgrenze von 40 Erschwernispunkten für den Ankauf von Maschinen für die Außenmechanisierung wurde abgeschafft“, berichtet der Direktor des Landesamtes für Landmaschinen und biologische Produktion Christian Terzer: „Zudem ist der Nachweis zur Einhaltung des Mindestviehbesatzes und des Höchstviehbesatzes nur mehr zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich.“ Die Kriterien zur Erstellung der jährlichen Rangordnung für die Gewährung der Beihilfen wurden überarbeitet: Bisher galt das Einreichdatum der Ansuchen als einziges Kriterium.

Nunmehr gelten folgende Kriterien: Maschinenkategorie, Erschwernispunkte, Betriebsgröße; auch weitere Kriterien wie Junglandwirte oder Brandfall werden berücksichtigt. Bei Punktegleichheit gilt das Einreichdatum, dadurch kann eine differenziertere Rangordnung erstellt werden; dies ist durch die Digitalisierung des Verfahrens notwendig. Die Förderung pro Betrieb erfolgt jetzt bis zum Erreichen von insgesamt 2000 Stück Mastgeflügel (bisher waren es 1000 Stück).

Die Landesregierung hat diesen neuen Kriterien zugestimmt.

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