
Missbräuchliche Verwendung der Tricolore-Schleife durch den Meraner Gemeinderatspräsidenten – Süd-Tiroler Freiheit erstattet Anzeige bei der Regierungskommissärin.
Die Tricolore-Schleife wird in Süd-Tirol leider häufiger verwendet, als gesetzlich zulässig ist. Die Süd-Tiroler Freiheit erhebt daher schwere Vorwürfe gegen die wiederholte missbräuchliche Verwendung der offiziellen Trikolore-Schärpe durch den Präsidenten des Meraner Gemeinderates, Renato Dalla Zuanna. Diese Praxis, die sowohl bei öffentlichen Anlässen als auch in sozialen Netzwerken dokumentiert wurde, verstößt nach Auffassung der Arbeitsgruppe für Gemeindepolitik gegen klare gesetzliche Bestimmungen. Die Süd-Tiroler Freiheit hat dieses Fehlverhalten bei der Regierungskommissärin angezeigt.
„Wir sind verärgert über das Verhalten des Präsidenten des Gemeinderates, der mit der Trikolore-Schärpe auftritt, obwohl diese ausschließlich der Bürgermeisterin oder im Falle ihrer Abwesenheit dem Vize-Bürgermeister vorbehalten ist“, erklärt Werner Thaler, Sprecher der Arbeitsgruppe für Gemeindepolitik der Süd-Tiroler Freiheit. „Eine Vertretung der Bürgermeisterin ermächtigt ihn keinesfalls, die Tricolore-Schleife zu tragen.“
Gemäß den geltenden Bestimmungen ist die Trikolore-Schärpe der Bürgermeisterin vorbehalten, um in bestimmten Fällen ihre Rolle als Vertreterin des Staates zu kennzeichnen. Für alle anderen Anlässe tragen die Süd-Tiroler Bürgermeister hingegen eine eigene Bürgermeisterkette, wie vom entsprechenden Regionalgesetz vorgesehen. Das Innenministerium hat in einem Gutachten klargestellt, dass die Schärpe selbst im Falle einer Vertretung der Bürgermeisterin nicht von anderen Amtsträgern, wie etwa dem Präsidenten des Gemeinderates, getragen werden darf – mit Ausnahme der Funktion des Standesbeamten bei Trauungen.
Der Präsident des Gemeinderates vertritt das gewählte Gremium, jedoch nicht die Exekutivgewalt oder den Staat in der Weise, die eine Trikolore-Befugnis rechtfertigt. Das Tragen der Trikolore-Schärpe bei allgemeinen Zeremonien durch den Ratspräsidenten verstößt daher gegen staatliche Vorschriften, wie in einem Rundschreiben des Innenministeriums betont wird.

„Es ist unerlässlich, dass die Stadtgemeinde Meran und das Regierungskommissariat dafür sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung staatlicher Symbole künftig strikt eingehalten werden. In diesem Sinne haben wir auch eine Anzeige bei der Regierungskommissärin hinterlegt“, fordert Thaler.
Die Süd-Tiroler Freiheit erwartet eine zügige Stellungnahme und die sofortige Beendigung der missbräuchlichen Verwendung der Trikolore-Schärpe.
Werner Thaler
Die dreifarbige Schärpe ist das offizielle Abzeichen des Bürgermeisters und wird auf der rechten Schulter mit dem Wappen der Republik und der Gemeinde getragen. Sie kann vom Bürgermeister, vom stellvertretenden Bürgermeister in dessen Abwesenheit oder Verhinderung oder von Beauftragten (Stadträten, Ratsmitgliedern, Angestellten) nur zur Feier von Eheschließungen/Lebenspartnerschaften oder bestimmten standesamtlichen Aufgaben getragen werden.
Hier die wichtigsten Details:
Träger: In erster Linie der Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung.
Stellvertretender Bürgermeister: Er trägt sie rechtmäßig bei Abwesenheit, vorübergehender Verhinderung oder Suspendierung des Bürgermeisters.
Beauftragte: Die Befugnis zum Tragen der Schärpe ist sehr begrenzt und im Allgemeinen auf die in der Präsidialverordnung Nr. 396/2000 vorgesehenen Fälle beschränkt (Standesbeamte für Eheschließungen). Das Tragen der Schärpe durch Stadträte oder Ratsmitglieder bei anderen Zeremonien wird oft als unangemessen oder nicht normkonform angesehen.
Modalitäten: Sie wird über die Schulter gelegt, auf der rechten Schulter und der linken Hüfte.
Das Tragen ist der Vertretung der Gemeinde bei offiziellen Zeremonien, Einweihungen und Feierlichkeiten vorbehalten.
Verwendung der dreifarbigen Schärpe. Die Regelung ihrer Verwendung hängt daher mit der Art der Aufgaben des Bürgermeisters als Leiter der Gemeindeverwaltung und Regierungsbeamter zusammen. Wenn der Bürgermeister gemäß Art. 53, Abs. 2 des T.U.O.E.L. abwesend oder vorübergehend verhindert ist, steht es nur dem stellvertretenden Bürgermeister zu, sie zu tragen.
Es wurde eine Frage zur korrekten Verwendung der dreifarbigen Schärpe gestellt.
Insbesondere wurde dargelegt, dass ein Stadtrat, der für Kultur zuständig, aber kein Mitglied des Stadtrats ist, die Schärpe tragen sollte, um an Volksfesten in einem anderen Ort der Region und an einem Empfang teilzunehmen, der von im Ausland lebenden Mitbürgern organisiert wird, während ein Stadtrat sie tragen sollte, um die Gemeinde bei einer Gedenkfeier für die Gefallenen in einem Nachbarland zu vertreten.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mit Rundschreiben Nr. 5/98 dieses Ministeriums, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 270 vom 18.11.1998, Hinweise zur korrekten Verwendung der dreifarbigen Schärpe durch den Bürgermeister gegeben wurden.
In dem Rundschreiben wird der wesentliche Charakter der gesetzlichen Regelung (jetzt Art. 50 Abs. 12 des Gesetzesdekrets Nr. 267/00) hervorgehoben, mit der ausdrücklich festgelegt wurde, dass „das Erkennungszeichen des Bürgermeisters die dreifarbige Schärpe mit dem Wappen der Republik und dem Wappen der Gemeinde ist” und dass „sich in der gängigen Praxis der Brauch durchgesetzt hat, dass der Bürgermeister die Schärpe bei allen offiziellen Anlässen trägt, unabhängig von seiner Kleidung”.
