Pflanzenschutzmittelbehandlung- Einsatz von Drohnen noch nicht erlaubt

Regeln für den Einsatz von Drohnen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen erst noch erstellt werden. Bis dahin bleibt der Einsatz von Drohnen verboten. Zukünftige Technologien wie Künstliche Intelligenz und Drohnen könnten jedoch in der Landwirtschaft genutzt werden, beispielsweise zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau. Stefano Endrizzi vom Landespflanzenschutzdienst erinnert daran, dass der Einsatz von Drohnen derzeit verboten ist: „Wer ohne Genehmigung fliegt, muss mit hohen Strafen rechnen.“ Außerdem wird betont, dass künftige Einsätze experimentell und nicht für alle Landwirte freigegeben sein werden.

Interministerielles Dekret steht noch aus
Mit dem Gesetz vom 2. Dezember 2025, das seit dem 18. Dezember 2025 in Kraft ist, wurde eine dreijährige Versuchsphase für den Einsatz von Drohnen bei Pflanzenschutzbehandlungen in Italien eingeführt. Die Versuchsphase ist nicht öffentlichen Forschungseinrichtungen vorbehalten, die Erlaubnis dafür ist mit großem bürokratischem Aufwand verbunden. Näheres dazu im Kasten mit Zusatzinformationen.

„Pflanzenschutzdrohnen wurden gut erforscht und sollen nun auf breiterer Ebene ausprobiert werden“, betont der Verantwortliche für den Pflanzenschutzdienst Endrizzi, „aber die Regeln dafür sind noch festzulegen“. Im Hinblick auf die Anwendungsmodalitäten muss erst ein weiteres interministerielles Dekret der vier Ministerien Landwirtschaft, Gesundheit, Umwelt, Verkehr erlassen werden.Und bis dahin gilt: Der Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen ist verboten. Der Landespflanzenschutzdienst wird umgehend über die weiteren Entwicklungen informieren.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.