Geschädigte Sparer

Drei neue Urteile des Landesgerichts Bozen setzen die Bank unter Druck und geben den betroffenen Aktionären Hoffnung. Es geht um schlechte Beratung und fehlende Transparenz.

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Für eine Gruppe von Sparern aus Südtirol hat sich der Gang vor Gericht ausgezahlt. Das Landesgericht Bozen hat im Februar drei Urteile zugunsten der Anleger gefällt, was die Lage für die Volksbank zunehmend schwierig macht. Die juristischen Erfolge summieren sich auf 36 Urteile – 30 am Landesgericht Bozen und sechs am Oberlandesgericht Trient. In der aktuellen Verhandlungsrunde haben die Anwälte Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi erneut gewonnen: Die Bank muss etwa 63.000 Euro an die betroffenen Sparer zurückzahlen.

Die Begründung der Richter hat es in sich und stellt der Bank ein schlechtes Zeugnis aus. Laut Urteil hat das Institut fundamentale Spielregeln verletzt:

  • Gesetzesverstoß: Es wurden klare Richtlinien des italienischen Finanzmarktgesetzes sowie der Aufsichtsbehörde Consob missachtet.
  • Falsche Produkte: Den Kunden wurden hochriskante Wertpapiere verkauft, die in keiner Weise ihrem eigentlichen Anlegerprofil entsprachen.
  • Mangelnde Aufklärung: Über die drohenden Gefahren dieses Investments wurden die Sparer völlig unzureichend informiert.

Das Aktionärskomitee Südtirol, das die Betroffenen seit Jahren unterstützt, sieht sich durch die aktuelle Prozesswelle bestätigt. Präsident Walther Andreaus warnt vor den großen Reputationsschäden für die Volksbank und fordert einen klaren Wandel. Das Finanzwesen muss echte Transparenz zeigen, um den Schutz der Sparer in Zukunft zu gewährleisten.