Private Unternehmen bekämen bei solchen Vorfällen hohe Strafen auferlegt,während die Amtsdirektoren der öffentlichen Hand ohne Strafmaßnahmen unbehelligt oder besser gesagt unbestraft bleiben .

Verzögerte Auszahlung und Ratenzahlungen der Abfertigung sind verfassungswidrig. Der italienische Verfassungsgerichtshof hat die Regierung in Rom am 5. März wieder aufgefordert, die Ratenzahlungen und die verzögerte Auszahlung der Abfertigung (TFR und TFS) für öffentlich Bedienstete bis zum 14. Januar 2027 zu beenden. Eine Reform zur Beseitigung der Verzögerungsmechanismen soll bis dahin beschlossen werden. Personallandesrätin Magdalena Amhof begrüßt diese Entscheidung: „Die verzögerte Auszahlung ist verfassungswidrig und wurde erneut klar bestätigt. Der Staat behält Geld ein, das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusteht.“ In Südtirol arbeitet man bereits an einer Regelung zur vorzeitigen Auszahlung. Die nötigen kollektivvertraglichen Voraussetzungen sind auf dem Weg. Die Regeln zur Verzögerung wurden trotz früherer Mahnungen (mit Urteilen in 2019 und 2023) nicht wesentlich geändert.Die Verspätete Abfertigung ist damit Verfassungswidrig und das Land sollte bald vorstrecken,betonte Amhof.
