Wir Stimmen mit Ja


Referendum zur Justizreform: Abstimmung am 22. und 23. März
Referendum zur Trennung der Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten – Wahllokale am Sonntag von 7 bis 23 Uhr und am Montag von 7 bis 15 Uhr geöffnet – Kein Mindestquorum vorgesehen. Am 22. und 23. März findet in Italien das staatliche Referendum zur Justizreform statt. Gegenstand der Abstimmung ist die Trennung der beruflichen Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten welches im Verfassungsgesetz „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes“ verankert ist.

Stimmberechtigte können mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Eine „Ja“-Stimme bedeutet Zustimmung zur Reform und damit zur Einführung getrennter Laufbahnen für Richter und Staatsanwälte. Eine „Nein“-Stimme bedeutet Ablehnung der Reform und Beibehaltung der derzeitigen Regelung mit gemeinsamer Laufbahn.

Für die Gültigkeit des Referendums ist kein Mindestquorum erforderlich

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