Die Landesregierung erleichtert den Zugang zur medizinischen Fußpflege. Künftig können auch Haus- und Kinderärzte entsprechende Behandlungen direkt verschreiben.
Menschen mit chronischen Erkrankungen sind im Alltag oftmals stark gefordert. Um ihnen den Zugang zu wichtigen gesundheitlichen Diensten zu erleichtern, hat die Südtiroler Landesregierung auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner beschlossen, das Angebot der podologischen Leistungen gezielt auszubauen. Die Neuerung ist mit dem 1. April 2026 in Kraft getreten und bringt eine deutliche bürokratische Erleichterung für die Betroffenen mit sich.
Im Fokus stehen dabei vor allem Patientinnen und Patienten, die an Diabetes, rheumatischen Erkrankungen oder den Folgen onkologischer Therapien leiden. Für sie ist eine professionelle medizinische Fußpflege oft unerlässlich, um schwerwiegende gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Bisher war der Weg zu einer solchen Behandlung allerdings nicht immer einfach, da die Verschreibung zwingend von Fachärztinnen oder Fachärzten ausgestellt werden musste.
Mit der nun getroffenen Entscheidung ändert sich dies grundlegend: Ab sofort sind auch Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sowie Kinderärzte dazu befugt, bestimmte podologische Behandlungen direkt zu verordnen. „Das verkürzt Wege und vermindert Wartezeiten“, erklärte Gesundheitslandesrat Messner. Das klare Ziel sei es, dafür zu sorgen, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen schneller, einfacher und ohne unnötige Hürden exakt jene Betreuung erhalten, die sie benötigen.
Gleichzeitig wird durch die Neuausrichtung sichergestellt, dass die Leistungen im Gesundheitsbetrieb klarer strukturiert und zielgerichtet auf jene Patienten ausgerichtet werden, die den größten medizinischen Bedarf aufweisen.
Um den Übergang in das neue System für die Betroffenen und das Gesundheitspersonal so reibungslos wie möglich zu gestalten, hat die Landesregierung zudem eine großzügige Frist vorgesehen: Alle podologischen Verschreibungen, die noch bis zum 31. Dezember 2025 ausgestellt wurden, behalten bis zum Ende des Jahres 2026 ihre Gültigkeit. Somit können laufende Behandlungen ohne Unterbrechung oder das mühsame Einholen neuer ärztlicher Rezepte nahtlos fortgesetzt werden.
