Jedes Lebewesen hat das Recht sich im Freien auszuruhen.Dazu muss man nicht in ein Campingplatz oder Beherbergung Betrieb einquartieren.Verwaltungsbeamte betreiben Übervorteilung Dritter und Verletzungen am Menschenrecht.
Die öffentliche Hand übertrumpft sich selbst in der Machtgeilheit dem Lebewesen Mensch die Freiheit und Gewohnheitsrechte zu entziehen,wenn es darum geht ,in einer anderen Form Geld aus der Tasche des Zivilen herauszuziehen.Anders kann man es nicht beschreiben ,wenn sich einige erlauben zu behaupten,man dürfe im eigenen Fahrzeug außerhalb von Camping Plätze nicht mehr ausruhen.
Das Verwaltungsgericht hat das nächtliche Übernachtungsverbot für Camper in Wolkenstein nun teilweise aufgehoben, da ein Formfehler festgestellt wurde.
Die Gemeindeverwaltung hätte die Maßnahme beschließen sollen, doch die Gemeinde Wolkenstein prüft nun, ob sie gegen das Wildcampen Berufung einlegen wird.
Ernest Cuccarollo, Jurist und Gemeindereferent von Wolkenstein, ist mit dem Urteil unzufrieden und argumentiert, dass eine solche Entscheidung nur politisch getroffen werden kann.Cuccarollo hebt hervor, dass in Südtirol Gemeinderäte und Bürgermeister andere Befugnisse haben als in anderen Teilen Italiens und dass die Gemeinde die Möglichkeit einer Berufung prüfen wird. Er ist überzeugt, dass dies nicht das letzte Wort war.
Trotz der gerichtlichen Entscheidung bleibt ein Großteil der Verordnung zum Verbot von Zelten, Tischen und Stühlen sowie dem Verlassen des Fahrzeugs bestehen. Das Gericht hob lediglich das Verbot auf, im Auto zu schlafen. Die Gemeinde prüft, ob sie diese Lücke durch einen neuen Beschluss schließen kann.Es ist schon mehr als eine Verfrorenheit wenn sich Beamte oder Gemeinde Angestellte die Macht annehmen zu bestimmen,was ein Mensch in seinem Privateigentum machen darf.Gewohnheitsrechte und Freiheitsrechte werden gemeinsam mit Menschenrechten vonseiten der Institutionsvertreter umgangen um ihre Machtgier auszutoben.
