Grenzen verhindern mit baufälligen Brücken Nord und Südtirol28 / 12 / 2024

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Grenzen verhindern mit baufälligen Brücken Nord und Südtirol28 / 12 / 2024

Grenzen verhindern mit baufälligen Brücken Nord und Südtirol<span class="hitradio-master-datum">28 / 12 / 2024</span>

Ab dem 1. Januar 2025 wird ein Teil der Brennerautobahn in Österreich zum Engpass. Ein Fahrplan gibt Auskunft über die Ausnahmen.

Innsbruck – Viele Urlauber, aber auch Lkw-Fahrer, Spediteure und Unternehmen nördlich und südlich des Brenners sehen dem 1. Januar 2025 mit Bangen entgegen. Denn: Mitten in den Weihnachtsferien beschränkt der staatliche österreichische Autobahnbetreiber ASFINAG ab diesem Datum den Verkehr auf der längsten Brücke der Brennerautobahn auf eine Spur je Fahrtrichtung. Dauer: Mindestens drei Jahre. Nur zu Ferienzeiten wird es zwei Spuren geben.

Die ASFINAG plant die stückweise Neuerrichtung der 1968 freigegebenen, fast zwei Kilometer langen Hangbrücke, die längst zum Gespött geworden war. Der Grieser Bürgermeister  den auf rund 300 Millionen Euro Kosten taxierten Neubau, der breiter ausfallen wird als die jetzige Brücke. Ortsschef Karl Mühlsteiger will, dass die Autobahn stattdessen in einem Tunnel verschwindet. Doch alle juristischen Mittel wurden ausgeschöpft – ohne Erfolg.

Die Standfestigkeit der Brücke ist mittelfristig gefährdet.
Unter der Luegbrücke wurden provisorische Stahlstützen eingebaut und neue Fundamente in den Fels gegossen. © Asfinag/Porr

Brücke nach 56 Jahren desolat: Autobahn-Betreiber will volle Belastung nicht mehr riskieren

Baubeginn für die neue Brücke soll 2025 Frühjahr sein. Doch da die Brücke bereits desolat ist, gibt es ab 1. Januar im Regelbetrieb nur noch eine Fahrspur je Fahrtrichtung. An Verkehrsreichen Tagen soll in eine Richtung zwei Spuren freigegeben werden – mit einer exotischen Verkehrsführung: Schwerfahrzeuge werden auf die linke Fahrspur geführt, was dafür sorgt, dass die hohen Belastungen auf der Innenseite der Brücke auf die Pfeiler abgeleitet werden können. In einem Versuch im Sommer funktionierte die Regelung ganz gut.

Die Details für die Sperre waren bislang unklar, gestern veröffentliche die ASFINAG den mit Spannung erwarteten „Fahrkalender“. In einer Pressemitteilung erklärte die ASFINAG gestern: „An 180 Tagen kann dieses System aktiviert werden – und zwar bedarfsgerecht in Richtung Süden, in Richtung Norden oder in beiden Richtungen, sofern es der Verkehr notwendig macht.“

Ausnahmen der Beschränkung im Überblick

Januar, Februar und März:

Am 25. Januar sowie 1., 8., 15. und 22. Februar und am 1., 8. und 15. März zweispurig in beide Richtungen, bei Schneefall einspurig mit Lkw-Fahrverbot.

Am 16. Februar sowie am 2. und 9. März Richtung Süden zweispurig, bei Schneefall einspurig mit Lkw-Fahrverbot.

Am 7., 21. und 28. Februar sowie von 4. bis 7. März, 9., 14., 16., 22., 23. und 29, März Richtung Norden zweispurig, bei Schneefall einspurig mit Lkw-Fahrverbot.

25., 11. und 18. Januar komplettes Lkw-Fahrverbot.

April, Mai und Juni:

Richtung Süden zweispurig von 10. bis 19. April sowie am 22. und 23., am 26. und am 28., 29. und 30. April und am 1., 10., 11., 16. bis 17. sowie von 21. bis 31. Mai, 2., 7., 14., 19. und am 26. Juni, am 12., 17. , 18. und 19. April Lkw-Sperre.

Am 25. April einspurig mit Lkw-Fahrverbot.

Richtung Norden zweispurig am 5., 12. und von 18. bis 27. April sowie am 2. und 3., 10. und 11. Mai, von 16. bis 18. Mai, vom 23. bis 25. Mai und am 30. und 31. Mai und von 4. bis 30, Juni.

Am 18. April Lkw-Fahrverbot Richtung Norden.

Juli, August, September:

In beide Richtungen zweispurig. Lkw-Fahrverbot an allen Samstagen in beide Richtungen, im September nur Richtung Süden.

Oktober, November, Dezember:

Richtung Süden zweispurig von 1. bis 5. Oktober, am 11. und 12., 18., 24., 25. und 27. bis 29. Oktober. Am 2. Oktober Lkw-Fahrverbot.

Richtung Norden: 1. bis 5., 11. und 12., 18. und 19., 24. bis 26. sowie an 31. Oktober zweispurig. Am 3. Oktober Lkw-Fahrverbot.

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