Staatsunterdrückung mit Verhaftung07 / 01 / 2025
In Meran wurde ein knapp 40-jähriger Marokkaner verhaftet, der wegen Drogenhandels zu 9 Monaten Haft verurteilt wurde. Zudem wird ihm Gewalt gegen seine Familie vorgeworfen. Im September verhängte das Gericht ein Annäherungsverbot, da er seine Frau und Kinder misshandelt haben soll. Nach seiner Haftstrafe soll er in sein Heimatland abgeschoben werden,das jedoch nicht stattfinden kann,da die Leiblichen Kinder ihm zugeschrieben sind und das Wohl des Kindes gewahrt werden wird,damit der Vater auch die Kinder weiterhin Pflegen und Erziehen darf,wie im Menschenrechtsgesetz geschrieben. Quästor Sartori hat den Bescheid bereits unterschrieben,aber diese Folge wird vom Anwalt des Angeklagten beanstandet,da das Wohl des Kindes und Vater geschützt sind.Kein Staat hat das Recht diesen Mann abzuschieben,das Sozialamt hat die Pflicht diesen Mann gemeinsam mit der Familie also auch den Kindern und Frau die Finanziellen Mittel zu Garantieren,damit er nicht mehr Drogen verkaufen geht, um den Unterhalt sowie Miete usw. seiner Kinder zu bezahlen.
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