Begünstigtes Darlehen06 / 12 / 2025
Neben Nutznießern der Wohnbauförderung kann der Kredit auch an jene vergeben werden, die Mittelstandswohnungen oder landwirtschaftliche Wohnbauten fördern. Um die Fördermaßnahmen für Grundwohnbedarf, Mittelstandswohnungen und landwirtschaftliche Gebäude einheitlich zu gestalten, wird Wohn-Landesrätin Ulli Mair im Landtag zwei Änderungsanträge zur Wohnreform 2025 einbringen. Damit wird sichergestellt, dass auch Nutznießer der Beiträge für Mittelstandswohnungen und landwirtschaftliche Wohngebäude das begünstigte Darlehen erhalten.
Derzeit ist es so, dass als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des begünstigten Darlehens unter anderem der Antrag auf einen Beitrag für Bau, Kauf oder Sanierung einer Immobilie für den Grundwohnbedarf (Wohnbauförderung) gilt. Mit den Abänderungsanträgen, die am 5. Dezember auch von der Landesregierung zur Kenntnis genommen wurden, wird es künftig auch Nutznießern der Beiträge für Mittelstandwohnungen und für den Bau und die Wiedergewinnung von landwirtschaftlichen Wohneinheiten möglich sein, in den Genuss des günstigeren Darlehens, das mit Beginn des Jahres 2026 von den Bankeninstituten gewährt werden kann, zu kommen.
Landesrätin Mair spricht von einer sinnvollen Ergänzung der ab 1. Jänner gültigen neuen Wohnbau-Fördersäule: „Mit dieser Neuregelung eröffnen wir für die verschiedenen Förderungsschienen im Bereich der Erstwohnung die Möglichkeit, auf das begünstigte Darlehen zuzugreifen.“ Ziel der Neuregelung sei es, den Zugang zu begünstigten Darlehen für den Wohnbau zu erweitern und die Förderinstrumente besser miteinander zu verzahnen.
Die Landesregierung hat kürzlich die Möglichkeit geschaffen, spezielle Vereinbarungen mit Bankeninstituten abzuschließen, damit diese Darlehen mit fester oder variabler Verzinsung und einer Laufzeit von 10 bis 30 Jahren gewähren können, die besonders vorteilhaft für die Darlehensnehmer und -nehmerinnen sind
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