Â
Landesregierung beschließt neue Anwendungsrichtlinien: Mietbeiträge ohne Zeitlimit erweiterter Kreis der Förderberechtigten – Gültig für Anträge ab 2026
Die Landesregierung hat neue Anwendungsrichtlinien zur Förderung des Genossenschaftswesens genehmigt, die am 1. Jänner 2026 in Kraft treten und für alle ab diesem Datum eingereichten Förderanträge gelten.
Eine zentrale Änderung betrifft die Mietbeiträge. Die bisherige zeitliche Begrenzung von fünf Jahren wird aufgehoben. Künftig können Mietkosten von Genossenschaften ohne Befristung gefördert werden. „Damit reagieren wir gezielt auf konkrete Anliegen aus der Praxis. Die Entfristung schafft mehr Planungssicherheit und stärkt langfristig tragfähige genossenschaftliche Strukturen“, betont Landesrätin Pamer.
Neu geregelt wird auch der Kreis der Anspruchsberechtigten: in den Richtlinien werden nun ausdrücklich auch Bürgergenossenschaften sowie Sozialunternehmen in genossenschaftlicher Form berücksichtigt, die keine Sozialgenossenschaften sind. Damit wird rechtliche Klarheit geschaffen und die bestehende Förderpraxis transparent abgebildet.
„Genossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, zur lokalen Wirtschaft und zur Daseinsvorsorge in Südtirol. Mit diesen Anpassungen schaffen wir verlässliche und zeitgemäße Rahmenbedingungen, die ihre Arbeit nachhaltig unterstützen“, erklärt Landesrätin Pamer abschließend.
