Eigene Schülerverkehrsdienste24 / 01 / 2026
Für das Schuljahr 2026/27 müssen Online-Ansuchen für Schülerverkehrsdienste direkt an das Amt für Schulfürsorge gestellt werden. Die Landesregierung hat die Richtlinien am 23. Jänner angepasst, um die Digitalisierung zu fördern und den Antragsprozess zu vereinfachen. Anträge sind vom 16. Februar bis 16. März möglich, mit Ausnahmen für besondere Fälle. Die Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule für die Anerkennung beträgt nun 2 Kilometer. Kilometergeld gilt nur für Anspruchsberechtigte, nicht für zusätzliche Fahrten. Informationen werden zeitnah per Rundschreiben an Schulen und Eltern weitergegeben. Die Verfahren für Kindergartenkinder und förderbedürftige Kinder bleiben unverändert.
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