WOBI-Mieten: Leistbar, aber nicht umsonst20 / 02 / 2026

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WOBI-Mieten: Leistbar, aber nicht umsonst20 / 02 / 2026

WOBI-Mieten: Leistbar, aber nicht umsonst<span class="hitradio-master-datum">20 / 02 / 2026</span>

Die Durchschnittsmieten sind in den letzten zehn Jahren von 191 auf 315 Euro gestiegen, wobei WOBI Betriebskosten, Sanierung und Instandhaltung finanziert. Seit 1. Januar gilt die Neuberechnung des Mietzinses. Der Kurswechsel führt dazu, dass aktuell 4666 Mieter zwischen 101 und 200 Euro, 2316 zwischen 201 und 300 Euro und 2447 über 500 Euro monatlich zahlen. Wohnlandesrätin Ulli Mair betont, dass die Zahlen eine leistbare, sozial gerechte Wohnpolitik widerspiegeln. Das Wohnbauinstitut verfolgt soziale Ziele, muss aber auch verantwortungsvoll mit öffentlichen Mitteln umgehen, um Gerechtigkeit und Wertschätzung des Wohnraums zu gewährleisten. Die Anpassungen ab 2022 haben das System gerechter gestaltet.

Die Durchschnittsmieten sind seit 2015, also im Laufe von zehn Jahren, von 191 auf heute 315 Euro gestiegen (siehe beigefügte Grafik). Die zweimalige Anpassung der Mindestmiete, zunächst von 50 auf 80 und dann von 80 auf 120 Euro, die auf Antrag von Landesrätin Mair erfolgt ist, „sorgt für mehr Ausgewogenheit und Gerechtigkeit innerhalb des sozialen Netzes, indem ein leistbares Mindestmaß an Eigenverantwortung eingefordert wird, was wiederum sicherstellt, dass die soziale Aufgabe des WOBI für jeden Bürger nachvollziehbar und akzeptiert bleibt“, betont Mair.

Tabelle mit der Anzahl der WOB-Mieter nach monatlicher Miete von 2015 bis 2026, aufgeteilt in Mietspannen ohne Garage oder Parkplatz.

Durch Mieten finanziert WOBI seine Sozialwohnungen
Dadurch sind die jährlichen Mieteinnahmen für Wohnungen in zehn Jahren von etwa 27 Millionen Euro auf etwa 44 Millionen Euro gestiegen. Hinzu kommen die Einnahmen für die Vermietung von Garagen, Stellplätzen und anderen Lokalen. Dadurch kann das WOBI die Betriebskosten und einen Großteil der Ausgaben für Instandhaltung und Sanierung der Wohnungen selbst finanzieren.

Neue Regeln bei Mietzinsberechnung seit 1. Jänner 2026
Die Neuregelung des Mietzinses, welche die Landesregierung im Oktober beschlossen hat, ist seit 1. Jänner 2026 in Kraft und sieht sowohl eine Neuregelung der Mietverträge aus der Zeit vor 2024 als auch für jene vor, die danach geschlossen wurden. Unter anderem ist bei Letzteren dem Kaufkraftverlust durch die Inflation Rechnung getragen worden . Ziel sei es, betont Mair, die beiden Vertragsmodelle über die Zeit zunehmend anzugleichen.

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