Assistierter Suizid: Neues Gesetz in Sicht30 / 06 / 2026
Eigenständiges Gesetz soll den gesetzlichen Rahmen für den assistierten Suizid regeln
Die gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid wird nicht im Rahmen des Omnibusgesetzes weiterverfolgt, sondern in einem eigenständigen Gesetz ausgearbeitet. Gesundheitslandesrat Hubert Messner betont, dass an den bisherigen inhaltlichen Zielsetzungen nichts geändert wird.
Der Gesetzentwurf soll klare gesetzliche Regeln für das Gesundheitspersonal schaffen, um Orientierung und Rechtssicherheit zu geben und gleichzeitig Patientinnen und Patienten zu schützen.
Die Weiterentwicklung der Palliativmedizin, der Hospizversorgung und der Begleitung schwerkranker Menschen wird unabhängig von der Diskussion über den assistierten Suizid weiterverfolgt.
In den kommenden Monaten wird ein eigenständiger Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der die bisherigen Arbeiten berücksichtigt.
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