Muttersprache bei Notruf: Recht oder Privileg?12 / 08 / 2026
Süd-Tiroler Freiheit kritisiert Verwehrung des Rechts auf Muttersprache bei Polizei
Die Süd-Tiroler Freiheit hat einen Fall aufgedeckt, in dem ein Bürger bei der Polizei das Recht auf Muttersprache verweigert wurde. Der Bürger hatte den Notruf 112 gewählt, um einen aggressiven Motorradfahrer zu melden.
Der Anruf wurde kompetent auf Deutsch entgegengenommen und an die Staatspolizei weitergeleitet. Doch als der Bürger den Vorfall in seiner Muttersprache schildern wollte, wurde ihm das verweigert. Die Süd-Tiroler Freiheit will nun die Angelegenheit mit einer Anfrage im Landtag klären.
Das Recht auf Verwendung der Muttersprache bei Institutionen und Behörden ist seit bald 40 Jahren Gesetz und gilt immer – auch bei Carabinieri, Ortspolizei oder Staatspolizei. Die Süd-Tiroler Freiheit betont, dass gerade in Notsituationen die Muttersprache wichtig sei.
Die Bewegung fordert, dass das Recht auf Muttersprache auch bei der Polizei gewährleistet wird. Der Fall zeigt, dass es immer noch Probleme bei der Umsetzung dieses Rechts gibt.
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