Ärzteberufsverbot

Eine Meinung ist nicht immer auch eine „Deinung“. Ein Grundpfeiler der Demokratie ist die freie Meinungsäußerung. Das einzige Ausschlusskriterium ist die Übertretung der Umgangsformen. Inhaltlich aber sollte doch jeder Mensch seine Überzeugung kundtun dürfen. Oder ist das mit der Pandemie in der Verfassung geändert worden, fragt sich der Landtagsabgeordnete Josef Unterholzner.

Die Medizin ist keine Wissenschaft, sie bedient sich verschiedenster Wissenschaften. Die Human-Medizin wird am einzelnen Menschen angewandt. Deshalb wird es in der Medizin auch nie unumstößliche und absolute Wahrheiten geben. Nicht nur was einem Patienten gegeben wird ist wichtig, genauso wichtig ist es, wem die Arznei verordnet wird. Alle Patienten kennen das, ein Arzt verschreibt ein Medikament, eine andere Ärztin derselben Person mit derselben Krankheit ein anderes. Da ist es nicht so, dass das eine Medikament das richtige ist und das andere zwangsläufig das falsche. Beide können passend und richtig sein.

Nun gibt es viele Krankheiten, die zwar gelindert werden können, aber nicht geheilt. Beim Corona-Virus verhält es sich wohl genauso. Wenn nun Fachleute – und die hier mit einem Berufsverbot bedrohten Ärzt/innen sind wohl als solche zu bezeichnen – anderer Meinung sind als der Mainstream, dann müsste man dies eigentlich begrüßen, näher anschauen, testen oder was sonst auch immer, aber keinesfalls verteufeln.

Meine Kultur jedenfalls gebietet mir, alle anzuhören. Dass selbst der Eid des Hippokrates herhalten muss, um eine andere Meinung ins Abseits zu stellen, finde ich an den Haaren herbeigezogen, steht doch in diesem Eid auch: „ich schwöre … Vorlesung und alle übrige Belehrung meinen und meines Lehrers Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch durch den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem“.

Sind in der Medizin weder unterschiedliche Meinungen noch Töchter und Frauen gefragt?

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