Pelikan 2 wird vorübergehend verlegt.

Das Online Doku berichtet in einem veröffentlichten Artikel über die Verlegung des Pelikan-2-Hubschraubers nach Toblach sowie über eine ab April geplante, probeweise Reorganisation des Notarztdienstes am Krankenhaus Innichen. Grundlage des Artikels ist ein internes Schreiben der Bezirksdirektion in Bruneck von vor einigen Wochen.Hinsichtlich des Stützpunktes des Rettungshubschraubers „Pelikan 2“ wird bestätigt, was auch mit allen Beteiligten abgesprochen war: Aufgrund von Sicherungsarbeiten in Brixen an der darunterliegenden Garage muss die Basis von „Pelikan 2“ zeitweilig nach Toblach verlegt werden. Dies ist eine „Ausweichlösung“, die kostengünstig und zeitnahe verfügbar ist, und keineswegs eine dauerhafte Verlegung, der Hubschrauber wird wieder dahin zurückkommen, wo er war. Der Landeplatz A22 dient lediglich dazu, dass das Krankenhaus Brixen mit dem Hubschrauber weiterhin angeflogen werden kann.Zum Notarztdienst am Krankenhaus Innichen ist zu sagen, dass sich die Ausgangssituation, die Grundlage für dieses Schreiben war, mittlerweile geändert hat. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat bereits mehrere Optionen geprüft, den Notarztdienst am Krankenhaus Innichen weiterhin in vollem Umfang zu garantieren. Die Schlussfolgerungen des Artikels („Hochpusteraler Revolution“) sind demnach nicht mehr aktuell. Ziel der ursprünglich angedachten Reorganisation war es von allem Anfang an gewesen, die Bevölkerung im oberen Pustertal weiterhin optimal zu betreuen, gleichzeitig aber – angesichts der knappen Personalressourcen – auch den Anästhesisten und Notärzten angemessene Ruhezeiten zu ermöglichen. Die angedachte Reorganisation des Notarztdienstes ist somit in dieser Form nicht mehr notwendig.Generaldirektor Florian Zerzer: „Die Bezirksdirektion hat schnell und professionell auf die bekannten Herausforderungen von Personalengpass und Aufrechterhaltung des Dienstes reagiert und verschiedene Lösungsvorschläge erarbeitet. Ich bin sehr froh und dankbar, dass es nun gelingt, eine Lösung zu finden, die es uns erlaubt, Betreuungssicherheit und Diensterfordernisse in Einklang zu bringen.“