Vereine und Bürokratie

Für Vereine besteht keinerlei grundsätzliche Verpflichtung zu einer Eintragung. Die Eintragung ins Register des Dritten Sektors ist nur für jene Vereine interessant, die von den damit zusammenhängenden Vorteilen und Steuererleichterungen profitieren können, zum Beispiel die Möglichkeit der 5 Promille, die Befreiung von der IRAP (für Vereine, die hauptamtliche Mitarbeiter*innen beschäftigen) und der Stempelsteuer (z.B. auf Ansuchen an die öffentliche Verwaltung) usw.Um den einzelnen Vereinen einen ersten Überblick über diese Vorteile zu verschaffen, haben wir auf unserer Internetseite eine zusammenfassende Auflistung veröffentlicht: Vorteile und Verpflichtungen aufgrund der Eintragung als Körperschaft des Dritten Sektors | Dritter Sektor und Freiwillige Dienste | Autonome Provinz Bozen – Südtirol.Wenn sich ein Verein gegen die Eintragung entscheidet und aus dem Register gestrichen wird kann er – natürlich ohne die Inanspruchnahme dieser Vorteile – ganz normal weiterbestehen und seine Tätigkeit weiter ausüben. Sollte der Verein in einem zweiten Moment doch wieder an einer Eintragung Interesse haben, kann er jederzeit um eine Neueintragung ansuchen

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