Kein Schaden entstanden.

Wegen angeblicher Schädigung des Ansehens der Gemeinde fordert die Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs von Luis Durnwalder, dem ehemaligen Präsidenten der Provinz Bozen, eine Entschädigung von 300.000 Euro.

Der Schaden resultiert angeblich aus der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung des ehemaligen Südtiroler Landeshauptmanns zu 2 Jahren und 6 Monaten wegen Veruntreuung im Verfahren über die missbräuchliche Verwendung von Rücklagen.

Die Anhörung fand vor den Richtern des Bozner Rechnungshofs statt, die nun entscheiden müssen, ob sie dem Antrag der Staatsanwältin Alessia Di Gregorio auf Schadensersatz stattgeben oder nicht. Verteidiger Gerhard Brandstätter hingegen forderte vor Gericht, keine Entschädigung zu zahlen: „Abgesehen von den juristischen Formalitäten, aus denen man interpretieren könnte, dass die strafrechtliche Verurteilung des Präsidenten zu einem Imageschaden für die Provinz führen könnte, fehlen in Wirklichkeit alle Voraussetzungen: Durnwalder hat das Ansehen der Provinz Bozen während seiner Präsidentschaft tatsächlich verbessert. Nach der strafrechtlichen Verurteilung gab es laut Brandstätter „keinen Imageschaden, sondern vielmehr eine große Solidaritätsbekundung der Bevölkerung gegenüber dem Präsidenten“.
Schließlich“, so der Anwalt abschließend, „erinnere ich daran, dass die Verurteilung eine rein formale Angelegenheit war, da bestritten wurde, dass die zweckgebundenen Gelder ausgezahlt wurden, während wir behaupten, dass es sich tatsächlich um Rückzahlungen handelte“. Auf jeden Fall hat Durnwalder keinen einzigen Euro aus den zweckgebundenen Mitteln kassiert und ist laut dem Anwalt von Durnwalder eine Fehlbehauptung.