Gewässer Regelungen

Im Bereich der großen Wasserkonzessionen verfügt das Land gemäß Autonomiestatut über eine Reihe von Zuständigkeiten. Am 5. Juni informieren LH Kompatscher und LR Vettorato über den Gesetzentwurf.

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung (30. Mai) mit dem Gesetzentwurf „Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken“ befasst. Er war von Energielandesrat Giuliano Vettorato eingebracht worden, ausgearbeitet hat ihn die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit renommierten Experten und aufgrund ausführlicher Studien. In ihrer heutigen (30. Mai) Sitzung hat die Landesregierung den Entwurf mit Änderungen genehmigt, die nun in den Entwurf eingearbeitet werden. Anschließend wird der Entwurf dem Südtiroler Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt werden. 

Über die wesentlichen Eckpunkte und die energiepolitische Bedeutung des Gesetzentwurfs zur Vergabe von Konzessionen für Großableitungen werden Landeshauptmann Arno Kompatscher und der Landesrat für Energie und Umwelt Giuliano Vettorato in einer Pressekonferenz
 

am Montag, 5. Juni 2023

um 11.00 Uhr

im Landhaus 1, Pressesaal,

in Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1


informieren.

Der Landesgesetzentwurf regelt die Ausschreibung und die Vergabe der Konzessionen für Großableitungen (Kraftwerke über 3 Megawatt) zu hydroelektrischen Zwecken, deren Gültigkeitsdauer und Verwaltung und die damit verbundenen Abgaben und Zinsen. Insbesondere legt er die Bestimmungen für die Durchführung der Vergabeverfahren, die Fristen für deren Ausschreibung, die Zulassungs- und Zuschlagskriterien sowie die finanziellen, organisatorischen und technischen Anforderungen an die Teilnehmenden fest. Auch die Dauer der Konzessionen, die Kriterien zur Festlegung der Konzessionsgebühren und die Modalitäten zur Bewertung der landschaftlichen Aspekte und der Umweltverträglichkeit werden damit geregelt. 

Der neue Gesetz soll umsetzen, was im 2017 abgeänderten Artikel 13 des Autonomiestatuts vorgesehen ist: Gemäß diesem Artikel regeln die Autonomen Provinzen mit Landesgesetz die Modalitäten und die Verfahren für die Vergabe der Konzessionen für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie.