Doppelmord?

Das Berufungsgericht Bozen lehnte den Antrag der Verteidigung von Benno Neumair ab, dem Verfassungsgerichtshof die Frage der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses vom abgekürzten Verfahren vorzulegen, sowie die Tatsache, dass der Mord an einem Elternteil einen erschwerenden Umstand darstellt.
Dasselbe gilt für den Antrag auf Wiedergutmachung mit seiner Schwester Madè und seinen Tanten, den der Angeklagte in den letzten Tagen gestellt hatte. Andererseits ließen die Richter eine Erinnerung an ein Hippocampus-Problem zu den Akten, das – so die Verteidigung – eine Ursache für die Ausbrüche des Angeklagten sein könnte. Die Erinnerung war in erster Instanz abgelehnt worden. Die nächste Anhörung ist für den 27. Oktober angesetzt. Wie kann man nur so weit kommen ,die eigenen Eltern zu ermorden,waren es die Annabolika die er zu sich nahm oder woher hat er seine Aggressionen ? Dazu konnten weder Staatsanwalt noch Richter eine Stellungnahme abgeben.

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