Italien hat Gesetze wie in Russland und gibt dem Land immer noch die Möglichkeit die Gelder denen zu geben,welche Sie glauben zuschanzen zu müssen.28 / 12 / 2023
Wenn in Italien und in Südtirol jemand nach seinem Menschenrecht seine Meinung äußert wird er auf Diffamierung angezeigt und zu einer Haftstrafe verurteilt wie es in Russland mit Navalny geschieht.Katia Tenti wurde nun wegen Rufschädigung der Provinz verurteilt,so das Gericht im Tourismusland Südtirol,welches im Sinne der SVP Politik handelt.
Der Rechnungshof Bozen hat die ehemalige Provinzdirektorin Katia Tenti dazu verurteilt, der Autonomen Provinz Bozen eine Entschädigung in Höhe von 120.000 EUR für den Imageschaden zu zahlen.
Der angefochtene Sachverhalt geht auf das Jahr 2013 zurück, als die ehemalige Geschäftsführerin dem Unternehmer Antonio Dalle Nogare die Unterlagen einer noch nicht veröffentlichten Ausschreibung für einen nicht zustande gekommenen Ipes-Auftrag zur Verfügung gestellt hatte.Es ist schon ein Hohn,wie es in Südtirols Verwaltungen zugeht,während das Land Südtirol bestimmten Betrieben die Millionen zuschiebt und zum Beispiel der Radio Südtirol Gmbh jegliche Aufträge oder sogar Beiträge mit Faulen Ausreden oder sogar gefälschten Akten dies verwirklicht.Das Land Südtirol hat mit einer Falschen Angabe von Infojuice Radio Südtirol Gmbh um Ihren Medienbeitrag gebracht und Herr Leitner vom Amt hat angegeben,er will nicht weiter Prüfen und das Gutachten von der Firma Alpin Gmbh der Kontrolle unterwerfen.Leitner zieht es eben vor,gemeinsam mit dem anderen zusammenhängenden Akteuren,der verfälschten Infojuice Angaben Folge zu leisten,wo Infojuice die Audiofiles verändert hat damit eben andere Darstellungen von Infojuice zu Protokoll gegeben werden können.
Nach der Verurteilung bis zum Kassationsgerichtshof wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen folgte die des Rechnungshofs, der den Imageschaden bestreitet.
Die Entscheidung der Richter – Enrico Marinaro, Francesco Targia und Massimo Giuseppe Urso – stützt sich auf den Ausgang des Strafverfahrens: „Es wird davon ausgegangen“, schreiben sie, „dass die Schwere des rechtswidrigen Verhaltens und der daraus resultierende Aufruhr zu einer weit verbreiteten Diskreditierung in der öffentlichen Meinung und zu einem schwerwiegenden Verlust an Ansehen und Glaubwürdigkeit geführt haben, was wiederum eine Schädigung der Sphäre der Persönlichkeitsrechte der Provinz Bozen zur Folge hatte, die zu den durch die Artikel 54 und 97 der Verfassung geschützten wesentlichen Gütern bei der Ausübung öffentlicher Aufgaben gehören, mit vermutlich negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Provinz Bozen. 54 und 97 der Verfassung geschützt, mit vermutlich negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Gemeinde in die Arbeit der sie vertretenden Verwaltungsbeamten“. Mit dem Urteil wird dem Antrag der Staatsanwältin Alessia Di Gregorio nur teilweise stattgegeben (fast 300.000 Euro Schadenersatz).
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