Kfz-Hauptuntersuchung von Neuwagen14 / 01 / 2024
Nach dem Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges muss dieses nach vier Jahren zur KfzHauptuntersuchung. Weltweite Studien belegen, dass sich die Qualität von Neuwagen in den letzten Jahren merklich verbessert hat und moderne Kraftfahrzeuge somit einen hohen technischen Standard aufweisen. Auch einschlägige Unfallstatistiken (ADAC)
belegen, dass die Zahl der Unfälle mit Neuwagen rückläufig ist. Eine Überprüfung von Neuwagen bereits nach vier Jahren ist, so nach Meinung von Experten, nicht mehr zeitgemäß. Der Bürger wird somit unnötig zur Kasse gebeten. Vor diesem Hintergrund stellte die Süd-Tiroler Freiheit den Begehrensantrag Nr. 21/14, welcher im Landtag in der Sitzung vom 4.2.2015 mit 22 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt wurde. Der Antrag sah vor, dass die italienische Regierung und das italienische Parlament beauftragt werden, die Kfz- Hauptuntersuchung von Neuwagen erst nach sechs
Jahren (anstelle von vier Jahren wie derzeit in der EU) durchführen zu lassen.
Deshalb stellt die Süd-Tiroler Freiheit folgende Frage , wie ist der Aktuelle Stand
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer L.-Abg. Sven Knoll
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