Jugendgerichtdekret fordert Verletzte in Bruneck13 / 02 / 2024
Ein Paar aus Marokko,wobei die Mutter mit dem Kind in Bruneck lebt und der Vater des Kindes in Deutschland lebt,haben ein Dekret vom Jugendgericht,wo die Besuchszeiten zwischen Vater und Mutter geregelt sind.Der Vater hatte auch die Auflage das Kind nur in Begleitung der Sozialassistentin zu sehen.Das hat den Vater veranlasst,das zwei Jährige Kind beim Besuchstag der Sozialassistentin zu entreißen,dieses in ein Pkw zu geben,welches sein Freund ebenfalls Marokkanischer Abstammung gefahren hat und damit zu flüchten.Die Flucht mit dem Kind hat jedoch nicht lange gedauert,da der Fahrzeughalter gegen eine Mauer geprallt ist und dabei der Vater und das Kind aus der Windschutzscheibe geworfen wurde.Der Unfall beendete zwar die Absurde Idee mit dem Kind zu flüchten und endete mit allen drei Personen im Krankenhaus.Der Marokkaner bekam nun eine Anzeige ,welche das Gericht noch befinden muss,ob es überhaupt eine Straftat ist,wenn ein Vater sein eigenes Kind mit sich nimmt und das Jugendgerichtsdekret verletzt.Letztendlich ist der Zeuger der Vater und nicht ein Dekret des Jugendgerichtes.Auch hat die Sozialassistentin nicht ihre Pflicht vollinhaltlich im Griff,dass der Mann es geschafft hat,sich mit dem Kind von der Sozialassistentin aus den Staub zu machen.Alles wird nun einzeln geprüft,so die Beamten.
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