Cannabis oder Marihuana23 / 03 / 2024
Es ist eine Pflanze und wächst wie Kräuter.Die Regierung hat bisher diese Pflanze für den Verbrauch unter Strafe gestellt.Außer man verwendete Sie um Bilder zu gestalten,also deren Kunst Sie zu verwenden.Nun aufgrund der Lockerung des Gesetzes und legalisierung,haben diese nicht nur bei den Erwachsenen Personen über 18 Jahren Kundschaft gefunden,sondern sind bereits von Minderjährigen in Konsum.Auch in den Schulen hat man bemerkt,dass die Studenten innen diese Rauchen.Cannabis zu Rauchen ist nicht nur in Italien und Österreich seid langen legal sondern nun auch in Deutschland Legalisiert worden.In Bozen hat nun aber die Polizei einen 21 Jährigen an der Oberschule Galileo Galilei ertappt,welcher etwas mehr als erlaubt,also ca. 7,35 Gramm Hanf bei sich hatte.Die Ware wurde beschlagnahmt,die Strafe wird ihm auf dem Postweg zugestellt.
Cannabis ist auch in Italien legal, aber unter bestimmten Bedingungen! Mit dem Gesetz 242/2016, das am 14.01.2017 in Kraft trat, hat das italienische Parlament die gesetzlichen Bestimmungen zur „Förderung des Anbaus und der agroindustriellen Kette von Hanf“ verabschiedet.
Nicht zu verwechseln mit dem Prozess der Legalisierung von Cannabis, der derzeit in unserem Land im Gange ist, zielt das genannte Gesetz darauf ab, alternative Formen der landwirtschaftlichen Nutzung zu fördern, den agroindustriellen Produktionsmarkt zu diversifizieren und die lokale Produktion auf Kosten der Verwendung von ausländischen Rohstoffen zu begünstigen.
Ist es legal, Cannabis anzubauen?
Gemäß Artikel 2 des genannten Gesetzes ist der Anbau der Hanfsorten, die im Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten gemäß Artikel 17 der europäischen Richtlinie 2002/53/EG zugelassen und aufgeführt sind, legal.
Es handelt sich dabei um Hanfsorten, die als landwirtschaftliche Pflanzen betrachtet und in Bezug auf ihre konkrete Nutzung im Bereich der Landwirtschaft und der nachhaltigen Produktionsquellen bewertet werden und daher nicht unter den Präsidialerlass 309/1990, d.h. die konsolidierte Fassung der Gesetze zur Regulierung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sowie zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Drogenabhängigkeit, fallen.
Der Anbau dieser Hanfsorten ist gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes L. 242/2016 genehmigungsfrei.
Für welche Zwecke ist der Anbau von Cannabis zulässig?
Auch der Anbau der zugelassenen Hanfsorten muss zu bestimmten Zwecken erfolgen, die der Gesetzgeber wie folgt definiert hat: Anbau und Verarbeitung
Förderung der Verwendung und des Endverbrauchs von Hanf-Halbfertigerzeugnissen aus vorwiegend lokalen Lieferketten;
bei der Entwicklung integrierter territorialer Versorgungsketten, die die Ergebnisse der Forschung verbessern und die lokale Integration sowie eine echte wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit anstreben;
in der Produktion von Lebensmitteln, Kosmetika, biologisch abbaubaren Rohstoffen und innovativen Halbfertigprodukten für die Industrie in verschiedenen Sektoren;
in den Bereichen Biotechnik, Landgewinnung, Bildung und Forschung.
Welche Produkte dürfen mit Cannabis hergestellt werden?
In Artikel 2 Absatz 2 des betreffenden Gesetzes sind die Arten von Produkten aufgeführt, die durch die Verarbeitung von Hanf hergestellt werden dürfen.
Diese Produkte sind insbesondere Lebensmittel und Kosmetika, die ausschließlich in Übereinstimmung mit den Vorschriften der jeweiligen Sektoren hergestellt werden; Halbfertigprodukte wie Fasern, Hanf, Pulver, Holzspäne, Öle oder Brennstoffe, die für die Versorgung von Industrie und Handwerk in verschiedenen Sektoren, einschließlich des Energiesektors, bestimmt sind
Material, das für die Gründüngung bestimmt ist;
organisches Material, das für biotechnologische Arbeiten oder nützliche Produkte für das Bio-Bauwesen bestimmt ist;
Material, das für die Pflanzenreinigung zur Sanierung von verschmutzten Standorten bestimmt ist;
Pflanzen, die für Lehr- und Demonstrationszwecke sowie für die Forschung öffentlicher oder privater Einrichtungen bestimmt sind;
Pflanzen, die für die Blumenzucht bestimmt sind.
Überprüfungen
Mit den neuen Rechtsvorschriften wurde natürlich ein System von Kontrollen und Sanktionen eingeführt, um die Einhaltung der für den Anbau von legalem Hanf geltenden Beschränkungen zu überwachen.
Die Aufsichtsbehörde ist das staatliche Forstwirtschaftskorps (jetzt Carabinieri n.d.r.), das jederzeit die erforderlichen Kontrollen durchführen kann, einschließlich der Entnahme von Proben und Laboranalysen. Ebenso ist die Kriminalpolizei befugt, die Produktionstätigkeit auf Meldung oder im Rahmen einer umfassenderen Untersuchung zu kontrollieren.
Sanktionen
Bevor wir über Sanktionen sprechen, müssen wir uns mit THC, d.h. Delta-9-Tetrahydrocannabinol, vertraut machen. Wikipedia erklärt, dass THC einer der wichtigsten und bekanntesten Wirkstoffe von Cannabis ist und als Stammvater der Phytocannabinoid-Familie angesehen werden kann. Es handelt sich um eine psychotrope Substanz, die von Cannabisblüten produziert wird. Sie wirkt schmerzlindernd, euphorisierend, gegen Übelkeit, Brechreiz, Brechreiz, kinetische Störungen, appetitanregend, augeninnendrucksenkend und aggressionsmindernd.
Gemäß Artikel 4 Absatz 5 des genannten Gesetzes wird der Landwirt nicht zur Verantwortung gezogen, wenn die Kontrollbehörde einen Gesamt-THC-Gehalt des Anbaus feststellt, der über 0,2 % und innerhalb der Grenze von 0,6 % liegt.
Die Überschreitung des Grenzwerts von 0,6 % führt alternativ zur Beschlagnahmung des Anbaus die Vernichtung der Ernte.
Der Markt für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Cannabis und seinen Derivaten bietet interessante Geschäftsmöglichkeiten für italienische Unternehmen. Wie jedes unternehmerische Projekt erfordert auch dieses einen rechtlichen Beistand. Studio Salata hat sich bereits eingehend mit der Materie befasst und stellt Unternehmern und Existenzgründern sein Know-how zur Verfügung
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