Unesco -Südtirol Kultur Erbe29 / 03 / 2024
Die Abgeordnetenkammer in Rom hat einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Dies ermöglicht verkehrseinschränkende Maßnahmen in den UNESCO-Gebieten, was besonders in den Dolomitenpässen eine vernünftige Verkehrsregelung näherbringt. Die Möglichkeit der Einrichtung von Verkehrseinschränkungen in Form von ZTL in Welterbe-Gebieten der UNESCO wurde genehmigt. Bisher waren diese in Italien fast nur innerorts möglich. Neben den Dolomitenpässen sind auch andere sensiblen Orten in Italien von Verkehrsüberlastung betroffen, wie entlang der Costa Amalfitana oder bei den Cinque Terre.
Dank der guten Zusammenarbeit mit diesen Gebieten und den beharrlichen Bemühungen von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider sowie der Hilfe von Unterstaatssekretär für Infrastruktur- und Transportwesen, Tullio Ferrante, haben sie diese Änderung der Straßenverkehrsordnung erreicht. Es wird zwar keine Maut für die betroffenen Strecken geben, aber eine Beschränkung der Anzahl der Fahrzeuge. Daher ist dies ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Dolomitenpässe, obwohl es noch viel Arbeit bis zur Umsetzung einer vernünftigen Regelung bedeuten wird. Trotzdem bleibt Steger optimistisch.
Nachdem die Abgeordnetenkammer zugestimmt hat, ist jetzt der Senat an der Reihe.
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