Wohnen wir bald in der Höhle10 / 04 / 2024

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Wohnen wir bald in der Höhle10 / 04 / 2024

Der Kassationsgerichtshof hat mit einem am 5. April eingereichten Beschluss die Berufung der Provinz Trient gegen das Urteil des Berufungsgerichts zurückgewiesen, das eine Diskriminierung durch die Anforderung an Nicht-EU-Bürger, seit mindestens zehn Jahren ansässig zu sein, um Zugang zu den Listen für Sozialwohnungen zu erhalten, anerkannt hatte.
Die Richter, die in kollegialer Sitzung tagten, stellten fest, dass die Provinzverordnung gegen die europäische Richtlinie über die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen verstößt.
Der Fall wurde Ende 2019 aufgeworfen, als die Eintragung eines ausländischen Staatsbürgers, der seit mehr als fünf Jahren im Trentino ansässig ist, in die Listen für Sozialwohnungen abgelehnt wurde, und zwar im Zusammenhang mit der Verordnung, die durch einen Beschluss des Provinzrats vom 30. August desselben Jahres genehmigt wurde.

Der Kassationshof verweist auf das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts zur europäischen Bezugsrichtlinie und betont, dass diese dem Recht eines Drittstaatsangehörigen – Inhaber einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis bzw. Inhaber einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – entspricht, Sozialleistungen unter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen des Mitgliedstaats zu erhalten“

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