Zumutbare Haltung oder Vernachlässigungen im Krankenhaus ?30 / 04 / 2024

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Zumutbare Haltung oder Vernachlässigungen im Krankenhaus ?30 / 04 / 2024

Zumutbare Haltung oder Vernachlässigungen im Krankenhaus ?<span class="hitradio-master-datum">30 / 04 / 2024</span>

Warum schützt die Polizei welche im Krankenhaus auch Tätig ist,nicht jene Patientinnen und Patienten,welche nicht deren Erste Hilfe sofort erhalten ?Kann oder darf die Polizei hier nicht einschreiten ? Müsste die Polizei nicht für die Bürgerinnen und Bürger hier sein und gerade auch diese Probleme Aufdecken und zur Anzeige bringen ?

Ein Bürger hat gemeldet, dass er sich letzte Woche mit Verdacht auf Herzproblemen in die Notaufnahme des Krankenhauses von Meran begeben hat. Nach einer Wartezeit von über 7 Stunden (!) wurde er und andere Patienten nicht untersucht und haben das Krankenhaus resigniert verlassen. Diese Zustände sind inakzeptabel und gefährden die Gesundheit der Patienten. Die Süd-Tiroler Freiheit wird eine Anfrage zu dem Vorfall einreichen und um Aufklärung bitten.

Die Süd-Tiroler Freiheit weist seit Jahren auf die Problematik der viel zu langen Wartezeiten in den Krankenhäusern hin und fordert eine Verbesserung der Situation für die Patienten. Insbesondere bei Verdacht auf Herzproblemen dürfen Patienten nicht über Stunden unkontrolliert in der Notaufnahme warten. Im Ernstfall zählt in solchen Fällen jede Minute.Patienten gehen nicht aus Spaß oder aus Langeweile in die Notaufnahme. Wenn die Hausarztpraxis geschlossen ist oder der Hausarzt viele Untersuchungen in seiner Praxis nicht durchführen kann, bleibt den Patienten nichts anderes übrig, als in die Notaufnahme zu gehen.Um die Notaufnahmen zu entlasten und für die Bürger eine schnelle Untersuchung sicherzustellen, fordert die Süd-Tiroler Freiheit das Land schon seit Jahren auf, alle Hausarztpraxen mit medizinischen Geräten für eine Grunduntersuchung auszustatten. Hiezu zählen insbesondere ein EKG-Gerät, ein Ultraschall-Gerät sowie ein Gerät für eine Blutanalyse. In anderen europäischen Ländern zählen diese medizinischen Geräte zur Grundausstattung einer ärztlichen Praxis.

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