Das Land Südtirol erstickt in der Bürokratie,so Widmann08 / 05 / 2024
Mit „Ambulatorium für die Grundversorgung und Wartezeiten in der Notaufnahme“ war eine Anfrage von Für Südtirol mit Widmann (FSW) betitelt: In dieser hieß es, dass angesichts der zunehmenden Belastung in den Notaufnahmen und der Notwendigkeit, effektive Lösungen zur Entlastung dieser Einrichtungen zu finden, während der Amtszeit des Anfragestellers als Sanitätslandesrat das Pilotprojekt „Ambulatorium für die Grundversorgung“ am Krankenhaus Bozen erfolgreich eingeführt worden sei. Bozen sei mit 497 Zugängen in der Notaufnahme pro 1.000 Einwohner immer wieder Spitzenreiter italienweit. Dazu richtete FSW folgende Fragen an die Landesregierung: Wie haben sich die Wartezeiten in der Notaufnahme von 2022 bis heute entwickelt? Wird das von vom Anfragesteller angestrebte Ziel, die Wartezeiten in der Notaufnahme Bozen zu halbieren, weiterhin verfolgt? Wenn ja, welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Wenn nein, warum nicht und wie lautet das neue Ziel? Welchen aktuellen Stand hat das Ambulatorium für Grundversorgung seit seiner Einführung erreicht? Gibt es Pläne zur Ausweitung des Angebots im Ambulatorium für Grundversorgung? Werden Überlegungen angestellt, das Konzept des Ambulatoriums auch auf andere Krankenhäuser auszudehnen, um die Versorgungskapazitäten zu verbessern? Wenn ja, auf welche Krankenhäuser? Wenn nein, aus welchem Grund nicht?
Der zuständige Landesrat sagte u.a., er werde dem Anfragesteller die Auflistung der Daten aushändigen. In Bozen arbeite man an der Verkürzung der Wartezeit für orangefarbene Kodizes. Man habe erhoben, zu welchen Zeiten der Zulauf zu den Notaufnahmen am stärksten sei – man versuche diese Turnusse zu verstärken. Die Suche nach Personal sei schwierig, aber es sei die Ausweitung auch auf andere Einrichtungen im Land geplant.
Im Mai 2022 wurde vom Landeshauptmann ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems vorgelegt, welcher vom Landtag als Landesgesetz Nr. 6, 2022 verabschiedet wurde. „Mit den darauf aufbauenden Dekreten des Landeshauptmanns und Beschlüssen der Landesregierung wurden die Durchführungsverordnungen zum Gesetz und der Gewichtung und Besoldung der Führungskräfte in den einzelnen Ämtern und Führungsstrukturen definiert“, wird in der Anfrage „Ein Jahr Neuregelung der Führungsstruktur – Ökonomische Bilanz“ der Freien Fraktion vorausgeschickt – dazu wurden dann folgende Fragen gestellt: Wie hoch sind die Gesamtausgaben – Grundentlohnung, das wie auch immer genannte Positions- und Ergebnisgehalt, alle weitere gegebenenfalls zustehenden Zulagen – für das Personal der Autonomen Provinz Bozen für das Jahr 2022, dem im betreffenden Jahr die wirtschaftliche Behandlung einer Führungskraft zukam? Wie hoch sind die Gesamtausgaben – Grundentlohnung, das wie auch immer genannte Positions- und Ergebnisgehalt, alle weitere gegebenenfalls zustehenden Zulagen – für das Personal der Autonomen Provinz Bozen für das Jahr 2023, dem im betreffenden Jahr die wirtschaftliche Behandlung einer Führungskraft zukam?
Die zuständige Landesrätin sagte u.a., 2022 hätten sich die Ausgaben für Führungskräfte auf 34,2 Mio. Euro belaufen – nicht im Betrag enthalten seien Sozialausgaben und Irap. 2023 seien es 34,7 Mio. Euro gewesen. Die Ergebnisentlohnungen der Führungskräfte 2023 seien aber erst mit den Mai-Entlohnungen 2024 überwiesen worden, weshalb eine Gegenüberstellung nicht ganz aussagekräftig sei. Die berechneten Mehrkosten mit dem neuen Führungskräftegesetz seien 9,5 Mio. Euro gewesen. Mit Juni könne man die Frage genau beantworten.
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