Neuregelung der Finanzbestimmung: Landesregierung für mehr Klarheit08 / 05 / 2024
Die Südtiroler Landesregierung hat am gestrigen Dienstag, dem 7. Mai einen Gesetzesentwurf gebilligt, der darauf abzielt, die Bestimmungen über die Finanzen der örtlichen Körperschaften zu präzisieren und zu klären.

Gelegentlich ist es notwendig, in jedem genutzten Schrank Ordnung zu schaffen, sei es, weil sich Unnötiges angesammelt hat oder Altes unberührt geblieben ist. Ähnlich verhält es sich nun mit den Bestimmungen über die Finanzen der örtlichen Körperschaften, die die Südtiroler Landesregierung aufräumen möchte. Sie strebt mit einem neuen Gesetzesentwurf an, die Regelungen zur Finanzierung der örtlichen Körperschaften übersichtlicher zu gestalten.
Am gestrigen Dienstag, dem 7. Mai, hat die Landesregierung den Gesetzesentwurf für diese Neuordnung genehmigt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Finanzierungsmechanismen der örtlichen Körperschaften zwar mehrfach reformiert, jedoch wurden die Bestimmungen nicht systematisch überarbeitet. „Der vorliegende Landesgesetzentwurf zielt darauf ab, die Bestimmungen im Bereich der Gemeindefinanzierung zu vereinheitlichen, klar zu strukturieren und veraltete Gesetzesbestimmungen aufzuheben“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu. Der Rat der Gemeinden hat dieses Anliegen, das mit dem Entwurf verfolgt wird, bereits gebilligt. Mit dem neuen Landesgesetzesentwurf beabsichtigt die Landesregierung, die Handhabung des Regelwerks zu vereinfachen.
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