Änderungen bei zwischengemeindlicher Zusammenarbeit beschlossen15 / 05 / 2024
Die Landesregierung hat punktuellen Änderungen am Regelwerk für die zwischenkommunale Zusammenarbeit zugestimmt. Eine der neuen Regelungen betrifft die Frist, innerhalb derer Anträge eingereicht werden müssen.
Seit fast fünf Jahren unterstützt das Land Südtirol Gemeinden, die verstärkt zusammenarbeiten und gemeinsame Aufgaben bewältigen. Diese Zusammenarbeit umfasst die gemeinsame Führung von Ämtern, die Erhebung von Steuern und Gebühren sowie die Erteilung von Ermächtigungen. Seit der Einführung dieser zusätzlichen Finanzierung für die zwischenkommunale Zusammenarbeit wurden rund 22 Millionen Euro an die Gemeinden überwiesen.
Auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher hat die Landesregierung gestern (14. Mai) einige spezifische Änderungen am Regelwerk für die zwischenkommunale Zusammenarbeit beschlossen. Kompatscher betonte bei einer Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung, dass diese Neuerungen in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und basierend auf ihren Erfahrungen erarbeitet wurden, um Verbesserungen im Sinne der Gemeinden zu erreichen.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Frist für die Einreichung von Finanzierungsanträgen. Bisher konnten die Anträge kontinuierlich eingereicht werden, nun müssen sie bis zum 30. Juni des Jahres 2024 gestellt werden. Wenn die Zusammenarbeit den Gemeindesekretärsdienst betrifft, ist vorgesehen, dass die Finanzierung nur dann gewährt wird, wenn ein oder mehrere Gemeindesekretärsstellen in den kooperierenden Gemeinden unbesetzt sind.
Die Landesregierung hat den Landeshauptmann ermächtigt, hierzu eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindefinanzierung für das Jahr 2024 zu unterzeichnen, wozu der Gemeinderat bereits zugestimmt hat. Derzeit wird an einer umfassenden Überarbeitung des Regelwerks gearbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden weiter zu stärken und zu intensivieren.
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