Gefahrenzonen: 80 Prozent der Gemeinden hat gültigen Plan15 / 05 / 2024

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Gefahrenzonen: 80 Prozent der Gemeinden hat gültigen Plan15 / 05 / 2024

Heute hat die Landesregierung die Gefahrenzonenpläne für die Gemeinden St. Martin in Passeier und Prettau genehmigt. Damit haben nun insgesamt 93 Gemeinden in Südtirol einen gültigen Plan zur Gefahrenprävention.

Aktuell verfügen 93 von insgesamt 116 Südtiroler Gemeinden – das sind 80 Prozent der Gemeinden – über einen gültigen Gefahrenzonenplan. Die übrigen 23 Gemeinden befinden sich in der Bearbeitungs-, Prüfungs- oder Genehmigungsphase. (Quelle: Landesamt für Gemeindeplanung)

Heute hat die Landesregierung die Gefahrenzonenpläne für die Gemeinden St. Martin in Passeier und Prettau genehmigt. Damit haben nun insgesamt 93 Gemeinden in Südtirol einen gültigen Plan zur Gefahrenprävention. Alle übrigen Gemeinden befinden sich entweder in der Bearbeitungs-, Prüfungs- oder Genehmigungsphase. Von den noch ausständigen Gemeinden sind die Gefahrenzonenpläne von 5 Gemeinden in der Genehmigungsphase, während in 17 Gemeinden die fachliche Prüfung durch die Ämter läuft. Nur ein Gefahrenzonenplan befindet sich noch in der Bearbeitungsphase.

Zusätzlich hat die Landesregierung Änderungen an der Durchführungsverordnung zu den Gefahrenzonenplänen vorgenommen. Insbesondere betrifft dies die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb des Siedlungsgebiets in Zonen mit hoher hydrogeologischer Gefahr (H3). Solche Baugebiete können nun zugelassen werden, wenn keine angemessene Lösung außerhalb der Gefahrenzone gefunden werden kann und bestimmte Schutzmaßnahmen festgesetzt werden. Diese Änderungen wurden in der Durchführungsverordnung festgehalten, um den gesetzlichen Rahmen klarzustellen.

Der Gefahrenzonenplan ist ein wichtiges Instrument für die Raumplanung und dient dazu, die Siedlungsentwicklung langfristig sicher und korrekt zu planen. Er berücksichtigt verschiedene Gefährdungsstufen und Zonen, die Einschränkungen bei der Bautätigkeit und bei der Ausweisung von Bauzonen bedingen. Die Genehmigung des Gefahrenzonenplans durch die Gemeinde und die Landesregierung ist eine Voraussetzung für relevante Entscheidungen im Gemeindeentwicklungsprogramm und trägt zur Sicherheit der Bevölkerung bei.

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