So einige sind sich nicht im klaren,dass es keine Schulpflicht gibt sondern lediglich eine Bildungspflicht.Niemand und noch weniger die Landespolitiker innen Südtirols dürfen sich erlauben,Jugendliche in die Zwangsjacke einer Schule zu stecken.Die Verfassung hat klare Regels festgelegt und nicht das Land dazu ermächtigt,die Jugendlichen wie zur Nazi Zeit in die Schule zu stecken.Jedes Kind oder Jugendliche und deren Leiblichen Eltern Entscheiden selbst,welcher Bildung Ihr Kind nachgeht.
| Wenn Kinder und Jugendliche der Schulpflicht nicht nachkommen, werden künftig nicht nur die Schulen, sondern auch die Gemeinden aktiv. Die Landesregierung übernimmt damit eine staatliche Regelung. |
| Die Landesregierung hat nun einer Änderung der Regelung zur Aufsicht über den Schulbesuch zugestimmt. Nötig wurde der Beschluss, um damit der gesamtstaatlichen rechtlichen Basis auf dem Sachgebiet der Schulpflicht, der Verletzung der Schulpflicht und der Aufsicht über den Schulbesuch nachzukommen. „Diese Bestimmungen sehen vor, dass die zentrale Funktion in der Aufsicht über die Wahrung der Schul- und Bildungspflicht zunehmend an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister übergeht“, führte Landesrat Philipp Achammer aus. Die erste Meldung der Verletzung der Schulpflicht wird weiterhin über die Schule erfolgen. Doch bisher war es so, dass sich die Schulführungskräfte an die Jugendstaatsanwaltschaft wenden mussten.Mit der Änderung wird eingeführt, dass bereits nach der Einschreibungsphase einen Datenabgleich zwischen Wohnsitzgemeinde und Schulen stattfindet. Wenn dabei festgestellt wird, dass ein Kind oder Jugendlicher der Schulpflicht nicht nachkommt, müssen die Bürgermeister die Erziehungsberechtigten des betroffenen Schülers oder der betroffenen Schülerin schriftlich dazu auffordern, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Bei ungerechtfertigten Absenzen innerhalb des Schuljahres erfolgt eine erste Mahnung an die Erziehungsberechtigten durch die Schulführungskraft, in einem zweiten Schritt folgt eine Mahnung vonseiten der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Als dritter Schritt erfolgt die Meldung an die Jugendgerichtsbarkeit. „Es ist ein individuelles Recht jeden Kindes, Zugang zur Bildung zu haben. Dieses Recht muss gewahrt bleiben“, hob Landesrat Achammer hervor. |
