Naturbedingte Hofschlachtungen sind Zulässig02 / 07 / 2024

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Naturbedingte Hofschlachtungen sind Zulässig02 / 07 / 2024

Es ist geradezu nicht in Ordnung,wenn sich der LVH und die Schlachter gegen die Bauern stellen,welche Hofschlachtungen vornehmen.Das Tier gedeiht auf der Hofstelle und dieses muss nicht unbedingt in einen LKW abtransportiert werden um dann nach deren Kalvarienfahrt getötet zu werden,damit die Menschen ein Fleischgericht auf dem Teller erhalten.Jeder Landwirt hat das Recht sein Tier auf seiner Hofstelle mit Tiergerechter Möglichkeit zu Schlachten.Tiere sind Nutzfleisch für uns Menschen und die Bauern wissen am besten,wie man dies erledigt.

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