Sammelgesetzentwurf genehmigt06 / 07 / 2024

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Sammelgesetzentwurf genehmigt06 / 07 / 2024

Am Freitag 5. Juli wurde im Südtiroler Landtag die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 20/24 fortgesetzt, zunächst mit der Weiterführung der am Vormittag begonnenen Stellungnahme von LRin Mair zu den Änderungsanträgen zu Artikel 25: U.a. erteilte die LRin dem Änderungsantrag des Abg. Oberkofler zur Förderung von Übergangswohnungen für Mietgekündigte eine Absage, der vorgesehene Mechanismus sei zu kompliziert. Der Fall der illegal besetzten WOBI-Wohnung in Sinich habe sich erledigt, die Familie sei noch vor dem Räumungstermin ausgezogen. Man werde solche Fälle künftig nicht verhindern können. Es habe bei der illegal besetzten Wohnung eine gute Zusammenarbeit mit den Ordnungskräften gegeben.
Die beiden Änderungsanträge Mair wurden jeweils einstimmig angenommen; die Änderungsanträge Ploner F. wurden jeweils mehrheitlich abgelehnt, ebenso wie jene des Abgeordneten Oberkofler.
Art. 25 wurde mit 23 Ja und 9 Enthaltungen genehmigt.

Zu folgenden Artikeln ab Art. 26 fand in der Folge ebenso eine Debatte statt (hier geht es zur Debatte zu den Artikeln 1 bis 6hier zu jener zu den Artikeln 7 bis 10hier zu jener zu den Artikeln 11 bis 14hier zu jener zu den Artikeln 15 bis 25):

Art. 27 (Änderung des Landesgesetzes vom 11. Mai 1988, Nr. 16, „Maßnahmen betreffend die zahnärztliche Betreuung“)
Ein Änderungsantrag von LR Hubert Messner betraf die Musterverträge für Zahnärzte an den Wochenenden und Feiertagen – diese brauche es nun nicht mehr, weil die Notfalldienste in den Krankenhäusern garantiert seien.
Der Änderungsantrag – und damit der Art. 27 – wurde mit 26 Ja und 7 Enthaltungen angenommen.

Art. 28 (Änderung des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“)
Es gehe im Artikel um die Einführung eines Demenzregisters, so Franz Ploner (Team K), und ersuche nun mittels Änderungsantrags um die Streichung des Artikels: Es bedürfe dazu einer wissenschaftlichen Vorarbeit und es müsse geklärt werden, mit welchen Kerndaten ein solches Register gefüllt werden solle. Zudem gebe es Herausforderungen in der Diagnostik. Ein Register könne für bestimmte Personengruppen weitreichende Folgen haben.
Brigitte Foppa (Grüne) erklärte u.a., die Gründe rund um die Diagnostik, die der Kollege Ploner aufzeichne, seien nachvollziehbar. Es gebe aber sehr wohl empirische Nachweise von Demenz. Aber eine numerische Erfassung für gesundheitspolitische Entscheidungen sei sinnvoll.
Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan) erkundigte sich, ob das Register numerisch geführt werde oder mit Namen und Daten.
LR Hubert Messner unterstrich u.a., ein Register sei für die gesundheitspolitische Planung wichtig. Man habe 200 verschiedene Formen von Demenz, deshalb sei die Diagnose schwierig. Es gebe inzwischen auf nationaler Ebene den Demenzplan, der das Register enthalte. Ein Register umfasse die Pathologie, das könne aber erst gemacht werden, wenn man eine Diagnose habe. Ein Register sei eine systematische Erfassung meldeamtlicher, gesundheitlicher und epidemiologischer Daten. Wenn man das Register nicht mache, könne man nicht für die Zukunft planen. Derzeit habe man nur die Schätzung, dass in Südtirol ca. 3.000 Personen an Demenz leiden. 
Der Änderungsantrag Ploner wurde mit 5 Ja, 21 Nein und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Art. 28 wurde mit 29 Ja und 4 Enthaltungen genehmigt.

Art. 30 (Änderung des Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3, „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“)
Zum Artikel lagen zwei Änderungsanträge von Franz Ploner (Team K) vor: Es gehe im Artikel, so der Abgeordnete u.a., um eine Erhöhung der Entschädigung für den Überwachungsrat des Gesundheitsdiensts, das sich aus drei Freiberuflern aus dem juristischen Bereich zusammensetze. Die Begründung für die Erhöhung sei, dass der Arbeitsaufwand gewachsen sei, das glaube er nicht, und finde es in Anbetracht der ausstehenden Gehaltserhöhungen für die Mitarbeiter im Sanitätsbereich auch nicht korrekt.
LR Hubert Messner unterstrich u.a., dass die Arbeit komplexer geworden und mit mehr Verantwortung verbunden sei. Früher habe es Rechnungsprüfungskollegium geheißen, nun Überwachungsorgan.
Die Änderungsanträge Ploner wurden jeweils mehrheitlich abgelehnt.
Art. 30 wurde mit 17 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.

Art. 33 (Änderung des Landesgesetzes vom 16. Juli 2018, Nr. 12, „Förderung der Sachwalterschaft“)
Zum Artikel lagen fünf Änderungsanträge vor: LRin Rosmarie Pamer schlug mit ihrem vor, zurzeit angewandte Verfahren anzupassen. Es gehe vor allem darum, so die LRin u.a., dass das Land die für seine Angestellten abgeschlossene Haftpflichtversicherung auch auf Personen ausdehne, die zum Sachwalter ernannt wurden und ins entsprechende Register eingetragen sind. Ein Änderungsantrag von Zeno Oberkofler (Grüne) betraf die finanzielle Unterstützung von Vereinen, die im Bereich tätig sind. Franz Ploners (Team K) Beschlussantrag sieht die Streichung der verpflichtenden Eintragung ins Register der Sachwalter vor, um in der Haftpflichtversicherung des Landes eingeschlossen zu sein.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich nach einigen Detailfragen, ebenso Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit), die u.a. fragte, wie man eine Sachwalterschaft rückgängig gemacht werden könne oder der Sachwalter gewechselt.
Zeno Oberkofler (Grüne) unterstrich – bezogen auf den Änderungsantrag Ploner – u.a., er fände es wichtig, dass eine bestimmte Qualität gewährleistet sein solle, weil in den Bereich öffentliche Gelder fließen, – und das geschehe durch die Eintragung ins Landesverzeichnis, weil eine bestimmte Ausbildung für die Eintragung notwendig sei.
Das LG Nr. 12/2018 ergänze, was auf staatlicher Ebene gemacht werde, so Waltraud Deeg (SVP) u.a. Die vorgesehene Änderung sei gut, man solle jedoch weitere Änderungen prüfen.
LRin Rosmarie Pamer sagte u.a., dass Sachwalterschaft sehr verletzliche Menschen betreffe – diese bräuchten eine große Unterstützung. Die Qualität der Leistung müsse gehalten oder verbessert werden, auch in Anbetracht dessen, dass öffentliche Gelder flössen. Deshalb sei eine Eintragung ins Landesregister sinnvoll. Es gebe verschiedene Anlaufstellen bei Fragen rund um die Sachwalterschaft, etwa der Verein für Sachwalterschaft oder die Volksanwaltschaft.
Der Änderungsantrag Pamer wurde mit 27 Ja und 6 Enthaltungen angenommen – und damit Art. 33 genehmigt; die anderen Änderungsanträge verfallen.

Art. 36 (Änderung des Landesgesetzes vom 23. November 2015, Nr. 15, „Öffentliche Mobilität“)
Mit einem Änderungsantrag forderte Madeleine Rohrer (Grüne), dass der Prozentsatz der Landesförderung für Gemeinden erhöht werden, die zusätzliche Buslinien anbieten: bis zu 90 Prozent anstatt 70 Prozent.
LR Daniel Alfreider führte u.a. aus, dass das Land zunächst 50 Prozent beisteuere, wenn das Angebot angenommen werde, später dann mehr. Wenn Busse sehr gut genützt werden, dann würden sie Teil der Linien und zu 100 Prozent übernommen. Man werde den Antrag nicht annehmen.
Der Änderungsantrag Rohrer wurde mit 9 Ja, 19 Nein und 5 Enthaltungen.
Art. 36 wurde mit 20 Ja, 3 Nein und 10 Enthaltungen genehmigt.

Art. 37 (Änderung des Landesgesetzes vom 4. Juli 2012, Nr. 12, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“)
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., die jungen Leute würden animiert, Handwerksberufe zu ergreifen – doch die in den Tarifverträgen vorgesehenen Mindestlöhne seien nicht besonders motivierend. Sie wolle dazu appellieren, dass beim Aushandeln der Kollektivverträge dieser Aspekt bedacht werde.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erinnerte u.a. daran, dass man vor nicht allzu langer Zeit dafür bezahlt habe, um eine Ausbildung zu erhalten. Er könne verstehen, dass man einem Lehrling noch keinen “normalen” Lohn bezahle, aber für die Dauer der Lehre müsse man den Lohn besser staffeln – die Leistung der jungen Menschen müsse honoriert werden.
LR Philipp Achammer verwies u.a. darauf, dass das Land nicht Vertragspartei bei den Kollektivvertragsverhandlungen sei. Er könne nachvollziehen, dass in einigen Bereichen der Lohn sehr niedrig sei. Ein Lehrling sei in der Tätigkeit sehr eingeschränkt – wegen der Jugendschutzbestimmungen. Inzwischen seien die Lehrlingszahlen wieder gestiegen, weil die Betriebe in Zeiten des Fachkräftemangels umgedacht hätten. Man habe die Lehrlingsprämie für die Betriebe eingeführt.
Art. 37 wurde mit 30 Ja genehmigt.

Art. 37-bis (Ausgleichende Haushaltsänderungen)
Ein Änderungsantrag von LH Arno Kompatscher betraf die Aufstockung des Fonds für Gesetzesinitiativen und die Deckung der Bestimmungen, die man mit dem Gesetz macht.
Der Änderungsantrag Kompatscher wurde mit 20 Ja und 13 Enthaltungen angenommen – und ersetzt damit den Art. 37-bis in der bisherigen Form.

Es gab keine Stimmabgabeerklärungen.

In der Schlussabstimmung wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 20/24 mit 18 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.

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