Entnahmeermächtigung ausgesetzt: Land verteidigt Maßnahme15 / 08 / 2024
Entnahmeermächtigung im Dringlichkeitsweg ausgesetzt – Verhandlung am 10. September – Neuer Riss in der Nacht in Planeil

BOZEN (LPA) – Das Verwaltungsgericht Bozen hat die Ermächtigung von Landeshauptmann Arno Kompatscher zur Entnahme von zwei Wölfen in den Gemeinden Graun und Planeil/Mals vorläufig ausgesetzt. Grund dafür ist ein Einspruch von Tierschutzaktivisten, der die Maßnahme angefochten hat. Die Verhandlung zur Verteidigung der Entnahme wird am 10. September stattfinden.
Die ursprüngliche Ermächtigung zur Entnahme der Wölfe wurde am 9. August vom Landeshauptmann unterzeichnet. Aufgrund der Rekurse von Tierschutzorganisationen wie LNDC Animal Protection, der Italienischen Vereinigung für den World Wide Fund For Nature (WWF), der Liga gegen Tierversuche (LAV) und der Italienischen Vereinigung zum Tierschutz (E.N.P.A) wurde die Maßnahme vom Gericht ausgesetzt.
In der vergangenen Nacht wurde erneut ein Nutztier auf den Almen bei Planeil Opfer eines Wolfsangriffs. Seit Mai wurden insgesamt 41 Tiere, darunter Schafe und Ziegen, in der Region von Wölfen gerissen, was auch in der Entnahmeermächtigung berücksichtigt wurde.
Landeshauptmann Kompatscher und der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft betonten die Dringlichkeit der Maßnahme. Sie wiesen darauf hin, dass die wachsende Wolfspopulation eine akute Bedrohung für Nutztiere und die Almwirtschaft darstelle. Die Anwaltschaft des Landes bereitet sich darauf vor, die Entnahmeermächtigung vor Gericht zu verteidigen.
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