Wahlgesetz: Unterstützung aus Südtirol nur bei Zustimmung des Staates19 / 08 / 2024

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Wahlgesetz: Unterstützung aus Südtirol nur bei Zustimmung des Staates19 / 08 / 2024

Südtirol und das Trentino haben unterschiedliche Ansichten darüber, wie die künftige Regelung der Mandatsbeschränkung aussehen soll. Bei den Verhandlungen in Alpbach konnten keine Einigungen erzielt werden.

In Alpbach wurden informelle Gespräche zwischen den Landeshauptleuten Arno Kompatscher (Südtirol) und Maurizio Fugatti (Trentino) sowie den Präsidenten der Gemeindeverbände Andreas Schatzer (Südtirol) und Parida Gianmoena (Trentino) geführt, um die künftige Regelung der Mandatsbeschränkung zu erörtern. Obwohl keine offizielle Einigung erzielt wurde, wurde klar, dass die Südtiroler Vertreter den Vorschlägen der Trentiner nur zustimmen werden, wenn zuvor eine Vereinbarung mit dem Staat getroffen wird. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Regelung vom Verfassungsgericht aufgehoben und die Gemeinderatswahlen für ungültig erklärt werden.

Das Staatsgesetz legt fest, wie lange direkt gewählte Amtsträger im Amt bleiben dürfen, um Korruption und Vetternwirtschaft zu verhindern. Laut dieser Regelung dürfen Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern unbegrenzt im Amt bleiben. In Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern ist eine zweimalige Wiederwahl möglich, während in größeren Gemeinden nur eine einmalige Wiederwahl gestattet ist.

Im Trentino sollen die Regelungen für kleinere Gemeinden übernommen werden, während in größeren Gemeinden die Möglichkeit bestehen soll, dass Bürgermeister bis zu drei Mandate (also zweimal wiedergewählt) erfüllen dürfen.

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