Tisens: Denkmalschutzzone um Kirche und Widum in Gfrill wird erweitert20 / 08 / 2024
Unterschutzstellung ermöglicht Bannzone rund um denkmalgeschütztes Ensemble – Denmkalschutzbindung erfolgt mit Zustimmung vom Privateigentümer

Um den Schutz der St. Nikolaus Kirche und des Widums in Gfrill zu verbessern, hat die Landesregierung am 20. August auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer einer indirekten Denkmalschutzbindung zugestimmt. Diese Erweiterung der Bannzone umfasst die gesamte Grundparzelle, die an die Kirche und das Widum angrenzt, und erfolgt im Einverständnis mit dem Privateigentümer.
Laut Achammer wird durch diese Maßnahme die denkmalgeschützte Zone auf den gesamten Kirchhügel ausgedehnt, wodurch das gesamte Baudenkmal besser geschützt wird. Landeskonservatorin Karin Dalla Torre bezeichnet die Kirche und das Widum in Gfrill als ein besonders schönes Denkmalensemble. Mit der Unterschutzstellung kann das lange unbewohnte Widum denkmalgerecht saniert werden, unterstützt durch Beiträge des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler. Dies trägt dazu bei, ein kleines kulturelles Juwel für die Allgemeinheit zu erhalten.
Die Fraktion Gfrill oberhalb von Tisens beherbergt mit der St. Nikolaus Kirche ein romanisches Bauwerk aus dem 13. Jahrhundert, das im 16. Jahrhundert um einen spätgotischen Chor und einen Turm ergänzt wurde. Die Westwand der Kirche ist mit einem Fresko des Jüngsten Gerichts aus dem 15. Jahrhundert geschmückt. Zusammen mit dem um 1808 erbauten Widum bildet die Kirche ein bemerkenswertes Ensemble. Die Kirche steht bereits seit 1981 unter Denkmalschutz, und im März 2024 wurde auch das Widum unter Schutz gestellt.
Offizielle Pressepartner
