Beihilfen für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen04 / 09 / 2024

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Beihilfen für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen04 / 09 / 2024

Landesregierung beschließt Ausschreibung eines Wettbewerbs für Zuweisung von Studienbeihilfen an Studierende im akademischen Jahr 2024/2025 – Faktor der wirtschaftlichen Lage der Familie

(Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung die Wettbewerbsausschreibung für die Vergabe von Studienbeihilfen für das akademische Jahr 2024/2025 beschlossen. Diese Beihilfen richten sich an Studierende, die im kommenden Jahr eine Universität oder Fachhochschule besuchen werden. Bildungslandesrat Philipp Achammer teilte mit, dass insgesamt 11,8 Millionen Euro für die Studienbeihilfen zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es keine wesentlichen Änderungen in der Ausschreibung.

Studierende können ein jährliches Stipendium erhalten, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, den erforderlichen Studienerfolg nachweisen, das Höchstalter und die gesetzliche Studiendauer nicht überschreiten und keine anderen Förderungen für denselben Studiengang erhalten. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage der Familie, die anhand des „Faktors der wirtschaftlichen Lage“ bewertet wird, welcher im Rahmen der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt wird.

Anträge können vom 23. September bis zum 4. November eingereicht werden. Die Rangliste wird bis zum 13. Februar 2025 veröffentlicht, und die Auszahlung der Studienbeihilfen ist für März 2025 vorgesehen. Eventuelle Änderungen der Termine sowie die Ergebnisse des Wettbewerbs werden auf der Website des Landesamtes für Hochschulförderung bekannt gegeben.

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