Maßnahmen umfassen Vereinfachungen von Regelungen der Wohnbauförderung, neue Instrumente zum Schaffen von Wohnraum für Einheimische und Änderungen bei GIS, touristische Nutzung und Energiebonus

Am 10. September hat die Landesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen beschlossen, das verschiedene Bereiche abdeckt. Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Peter Brunner stellten die Einzelheiten bei einer Pressekonferenz vor.
Landeshauptmann Kompatscher erklärte, dass das Paket darauf abzielt, den Wohnraum besser für Einheimische zu schützen und gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots zu ergreifen. Ein wichtiges Ziel sei es, Südtiroler Familien bei der Erweiterung bestehender Gebäude oder beim Bau und Kauf von Wohnungen besser zu unterstützen. Dazu werden im Ressort von Wohnlandesrätin Ulli Mair die bestehenden Förderungen vereinfacht und angepasst, um Verfahren zu beschleunigen und Bürger von bürokratischen Hürden zu entlasten.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören:
- Wohnen mit Preisbindung: In den kommenden Wochen wird die Durchführungsbestimmung zum Wohnen mit Preisbindung umgesetzt. Dies soll vor allem in Gemeinden mit hohen Immobilienpreisen dazu beitragen, Wohnungen zu erschwinglichen Preisen zu schaffen, erklärte Landesrat Peter Brunner.
- Energiebonus und Wintergärten: Neue Regelungen werden für den Energiebonus im Landwirtschaftsgebiet und für Wintergärten in Wohnzonen eingeführt, wobei diese Regelungen für Gebäude gelten, die vor dem 4. September 2007 bestanden. Die neu geschaffene Kubatur wird als Wohnraum für Ansässige bereitgestellt, was zur Verbesserung der Nutzung bestehender Immobilien beiträgt.
- Erweiterung der Konventionierungspflicht: Um den Wohnraum für Einheimische zu sichern, wird die Konventionierungspflicht ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Wohnraum nur von Personen genutzt werden darf, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie Ansässigkeit oder Arbeit in Südtirol. Auch die Dauer der Sozialbindung, die sicherstellt, dass die geförderte Person die Wohnung selbst nutzt, wird verlängert.
- Regelungen für Privatzimmervermietung: Auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher wird es neue Regelungen für die Privatzimmervermietung geben. Ziel ist es, die traditionelle und gut geregelte Vermietung von privatem Wohnraum klar von unkontrollierten, über Plattformen wie Airbnb ermöglichten Vermietungen abzugrenzen und Missbrauch einzudämmen.
- Änderungen bei der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS): Die bisherigen Regelungen, bei denen die GIS für die Vermietung an Einheimische höher war als für touristische Nutzung, werden abgeschafft. Diese Änderung wurde in Absprache mit dem Gemeindenverband beschlossen.
Das Maßnahmenpaket soll größtenteils noch in diesem Jahr umgesetzt werden, wobei einige Maßnahmen eine längere Vorlaufzeit benötigen und sich bis ins nächste Jahr erstrecken können. Die Einhaltung der neuen Regelungen wird durch strenge Kontrollen und gegebenenfalls externe Dienstleister gewährleistet.
