Land fördert Produktion und wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken12 / 09 / 2024

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Land fördert Produktion und wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken12 / 09 / 2024

Landesregierung genehmigt Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für die Produktion und die wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken – Ansuchen bis 31. Oktober stellen

(Foto: LPA/Maja Clara)

Am 10. September hat die Landesregierung Richtlinien für die „Gewährung von Beiträgen für die Produktion und wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken“ für den Zeitraum 2024-26 verabschiedet. Der Beschluss, der von Landesrat Marco Galateo eingebracht wurde, folgt auf die Einbindung von Vertretern der lokalen Musikbranche.

Mit diesem Beschluss wird ein neuer Musikfonds eingerichtet, der die wirtschaftlichen Auswirkungen kultureller und kreativer Aktivitäten unterstützen soll. Ziel ist es, das musikalisch-kulturelle Erbe zu bewahren und Südtirol als attraktiven Standort für Musikproduktionen und die damit verbundenen Berufe zu stärken. „Wir möchten unsere lokalen Künstler und Musikunternehmen fördern. Damit investieren wir in Kreativität, Talente, Professionalisierung und in unser Land insgesamt“, erklärt Landesrat Galateo.

Förderfähig sind freiberufliche Berufsmusiker, Musikgruppen und Unternehmen der Musikwirtschaft, die im Unternehmensregister der Handelskammer eingetragen sind. Die Fördersummen reichen von 10.000 bis 100.000 Euro. Ein Expertengremium wird den kulturellen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Wert der eingereichten Musikprojekte bewerten. Anträge können bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres beim Landesamt für Handwerk und Gewerbegebiete eingereicht werden.

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