Gruppenvergewaltigung in Gröden: Finnische Urlauberin muss erneut aussagen01 / 10 / 2024

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Gruppenvergewaltigung in Gröden: Finnische Urlauberin muss erneut aussagen01 / 10 / 2024

Im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Gröden muss die finnische Urlauberin, die als Opfer gilt, erneut vor Gericht aussagen. Bereits im Mai 2023 hatte die junge Frau am Bozner Landesgericht ausführlich über die Ereignisse der Nacht auf den 17. Jänner 2023 berichtet. Nun steht eine weitere Aussage bevor, diesmal per Videokonferenz aus Finnland. Hintergrund ist eine Übersetzungsproblematik, die bei ihrer ersten Befragung aufgetreten war.

Bei der ersten Anhörung im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens hatte die Finnin fünf Stunden lang die Fragen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantwortet. Zwei Dolmetscher waren involviert, einer übersetzte ihre Aussagen vom Finnischen ins Englische, der andere übertrug sie anschließend ins Italienische. Die Verteidiger der drei angeklagten Männer – allesamt Kosovaren im Alter von 21, 26 und 27 Jahren – argumentierten, dass diese komplexe Übersetzung Ungenauigkeiten verursacht habe, die in einem so sensiblen Fall inakzeptabel seien. Der Strafsenat, bestehend aus den Richtern Stefan Tappeiner, Walter Pelino und Federico Secchi, folgte diesem Antrag und ordnete eine erneute Aussage des Opfers an.

Um mögliche Sprachprobleme diesmal auszuschließen, wird ein gerichtlich beauftragter Dolmetscher eingesetzt, der fließend Finnisch und Italienisch spricht. Der Termin für die Anhörung wird am 14. Oktober festgelegt und dürfte Anfang November stattfinden. Die Finnin wird über eine Videokonferenz in den Gerichtssaal zugeschaltet.

Die Frau hatte ausgesagt, dass sie in jener Nacht wiederholt von den drei Angeklagten sexuell missbraucht worden sei – zuerst im Auto, dann in einem Hotelzimmer und erneut, nachdem man sie zu ihrer Unterkunft zurückgebracht habe.

Im Laufe des Verfahrens wurde der Anklagesatz um einen Erschwernisgrund ergänzt, was der Verteidigung ein neues Zeitfenster für einen Antrag auf ein verkürztes Verfahren eröffnete. Diesem Antrag wurde stattgegeben, was im Falle eines Schuldspruchs zu einer Strafminderung um ein Drittel führen könnte. Die drei Beschuldigten befanden sich zunächst in Haft, später im Hausarrest, und sind derzeit auf freiem Fuß.

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