Kurse für Tierhalter: Landesregierung setzt EU-Verordnung um – Fokus auf Tiergesundheit und Tierwohl15 / 10 / 2024
Am 15. Oktober hat die Südtiroler Landesregierung beschlossen, die EU- und Staatsverordnung zur Tiergesundheit und zum Tierwohl auch in Südtirol umzusetzen. Diese Regelung verpflichtet alle Tierhalter, Kurse zu diesen Themen zu absolvieren, um das Wohl ihrer Tiere zu sichern und die Lebensmittelproduktion zu verbessern. Bis Ende 2025 gilt eine Übergangsregelung, bevor das Kursprogramm vollständig anläuft. Dabei werden Südtirols Besonderheiten, wie die Kleinstrukturiertheit und die Zweisprachigkeit, berücksichtigt.

Besonderheiten Südtirols im Fokus
Der Landestierärztliche Dienst in Rom hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass die besonderen Gegebenheiten Südtirols in die Umsetzung der Verordnung einfließen. Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher betont, dass Südtirols Viehbäuerinnen und Viehbauern meist kleine, familiäre Herden betreuen. „Unsere Bäuerinnen und Bauern kennen jedes Tier beim Namen, und Weiterbildung bringt ihnen zusätzliches Wissen, um die Tiere noch besser zu betreuen“, so Walcher.
Wer muss die Kurse absolvieren?
Die neue Regelung betrifft alle Tierhalter, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hasen, Hühner oder Fische zur Lebensmittelproduktion züchten oder halten. Diese müssen bis spätestens 2026 einen Kurs absolvieren, der 18 Unterrichtseinheiten umfasst. Kleinere Viehbestände profitieren von einer Reduktion der Kursstunden um 30 Prozent. Für Neu-Tierhalter ist die bestandene Prüfung ab 2026 Voraussetzung für die Eintragung ihrer Tätigkeit in die Tierdatenbank.
Ziele der Kurse
Die Kurse sollen Tierhaltern helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Dies schützt nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern erhöht auch die Produktivität und reduziert langfristig die Ausgaben. Paolo Zambotto, Direktor des Landestierärztlichen Dienstes, hebt hervor, wie wichtig es ist, besonders Seuchen früh zu erkennen: „Früherkennung kann Leben retten – und sowohl der Bauer als auch der Tierarzt profitieren davon.“
Ausnahmen und Besonderheiten
Von der Kurspflicht ausgenommen sind Halter von familiären Herden, deren Tiere ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt sind. Ebenso sind Absolventen landwirtschaftlicher Fachschulen von der Kurspflicht befreit, sofern sie ihre Tätigkeit innerhalb von drei Jahren nach Abschluss aufnehmen. Tierhalter mit mehr als zehn Jahren Berufserfahrung können direkt zur Prüfung antreten.
Digital und praxisnah
Die Kurse werden vom Beratungsring Berglandwirtschaft (BRING) in Zusammenarbeit mit der Bauernbund-Weiterbildungsgenossenschaft organisiert und sowohl digital als auch in Präsenz angeboten. Dies ermöglicht es den Teilnehmern, flexibel und praxisnah an der Weiterbildung teilzunehmen.
Diese Initiative der Landesregierung zeigt, wie wichtig die Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls für eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Lebensmittelproduktion in Südtirol ist.
Offizielle Pressepartner
