Neue Verordnung für Berg- und Skiführer: Mehr Klarheit und Effizienz in der Ausbildung06 / 11 / 2024

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Neue Verordnung für Berg- und Skiführer: Mehr Klarheit und Effizienz in der Ausbildung06 / 11 / 2024

In einer Sitzung am 5. November hat die Landesregierung von Südtirol einer neuen Durchführungsverordnung zur Berg- und Skiführerordnung zugestimmt. Diese bedeutende Maßnahme, die auf einen Vorschlag von Landesrat Luis Walcher für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus zurückgeht, soll die Ausbildung und Prüfungen für Berg- und Skiführer vereinfachen und transparenter gestalten.

„Dieser Beschlussentwurf beinhaltet im Wesentlichen jene Vorschläge, die vor einem Jahr von der Landesberufskammer der Bergführer zur Änderung des über 30 Jahre alten Dekrets eingereicht worden sind“, erläuterte Walcher. Der neue Beschluss zielt auf eine Verfahrensvereinfachung sowie auf größere Klarheit und Kohärenz der Kursinhalte ab. Damit wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 1993 aufgehoben und durch eine modernisierte Struktur ersetzt.

Wesentliche Änderungen in der Ausbildung

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die praktische Eignungsprüfung. Zukünftig müssen Kandidaten einen Tourenbericht über ihre alpinistischen Aktivitäten der letzten fünf Jahre einreichen. Diese Anforderung ist eine Änderung im Vergleich zu den bisherigen drei Jahren. Die neuen Richtlinien legen zudem detailliert fest, welche Touren notwendig sind, damit der Bericht von der Prüfungskommission positiv bewertet wird.

Darüber hinaus wird die Struktur der Ausbildungskurse überarbeitet. Die Kurse werden in Module unterteilt, wobei einige Bezeichnungen und die Dauer der Kurse angepasst werden. Eine klare Unterscheidung zwischen Grundkursen und Aufstiegskursen wird eingeführt. Am Ende des Aufstiegskurses müssen die Teilnehmer eine Prüfung ablegen, um die erforderliche fachliche Befähigung für den Beruf des Bergführers zu erlangen. Für die Grundkurse wird eine entsprechende Prüfung verlangt, um die Qualifikation zum Bergführeranwärter oder zur Bergführeranwärterin zu erhalten.

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