Neugestaltung des Areals am Kirchturm im Reschensee: Tiefgarage und verkehrsberuhigte Zone geplant04 / 12 / 2024
Die Landesregierung hat das Raumprogramm und die Gesamtkostenschätzung für die Neugestaltung des Areals rund um den berühmten Kirchturm im Reschensee genehmigt. Die Maßnahme zielt darauf ab, den historischen und touristischen Wert des Ortes zu steigern und ein attraktiveres Besuchserlebnis zu schaffen.

Geplante Maßnahmen
- Tiefgarage:
Um die Sichtachse zwischen dem Servicegebäude und dem Kirchturm zu wahren, wird ein unterirdisches Parkhaus gebaut. Dies vermeidet störende oberirdische Parkflächen und ermöglicht eine freiere Sicht auf das Wahrzeichen. - Servicegebäude:
Ein neues, multifunktionales Servicegebäude wird errichtet, das folgende Einrichtungen umfasst:- Infopoint des Tourismusverbandes
- Ausstellungen zur Geschichte von Altgraun
- Bistro und Kiosk
- Sanitäre Anlagen
- Verkehrsberuhigung:
Der Bereich um den Turm wird zu einer verkehrsberuhigten Zone, um den historischen Charakter des Areals zu bewahren und den Komfort für Besucher zu erhöhen.
Kosten und Finanzierung
- Gesamtkosten: 7,8 Millionen Euro
- Zeitraum der Finanzierung: Die Mittel sind im aktuellen Haushalt sowie in den Haushaltsjahren 2027–2030 vorgesehen.
Ziel und Bedeutung des Projekts
Landesrat Christian Bianchi betonte, dass die Umgestaltung die Attraktivität des Areals deutlich steigern wird:
„Dieses Vorhaben verbindet den Erhalt der historischen Identität des Kirchturms mit modernen Anforderungen an Tourismus und Besucherkomfort.“
Landeshauptmann Arno Kompatscher und Bürgermeister Franz Prieth hatten bereits im Oktober bei einem Lokalaugenschein die optimale Lösung für das Areal identifiziert.
Nächste Schritte
Die Landesabteilung Hochbau und technischer Dienst wird mit der Planung und Umsetzung der Maßnahmen beauftragt, um das Projekt zeitnah voranzutreiben.
Das Projekt unterstreicht die Bedeutung des Kirchturms als Wahrzeichen Südtirols und trägt zur Förderung des Tourismus und der kulturellen Wertschätzung des Reschensees bei.
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